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Zeit bis zum Inkrafttreten der Umweltzone in Neuss:

 

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Auf unserer "Erste Hilfe" Seite finden Sie in Kürze alles, was Sie zur Umweltzone Bonn und zum Fahrverbot wissen müssen


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Wer hilft mir weiter, wenn ich noch Fragen habe?












Wer ist von der Bonner Umweltzone betroffen?

Jeder, der in der Umweltzone seinen Wohnsitz oder seinen Unternehmenssitz hat. Jeder, der mit einem Kfz in der Umweltzone fahren möchte.

Für Kfz mit einer roten, gelben oder grünen Plakette ist die Umweltzone vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2010 frei befahrbar. Im zweiten Halbjahr 2010 entscheiden dann Stadt und Bezirksregierung nach den dann aktuellen Schadstoffbelastungen der Luft gemeinsam, ob ab dem 1.1.2010 eine gelb-grüne oder sogar eine rein grüne Zone eingerichtet wird, in der nur noch Fahrzeuge mit der entsprechenden Umweltplakette zugelassen sind.

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Welche Stadtgebiete umfasst die Umweltzone?

Die Umweltzone wird linksrheinisch entlang der Eisenbahntrasse eingerichtet und verläuft in einer Verlängerung im Norden bis zum Rhein. Rechtsrheinisch werden Teile von Deutz und Mülheim von der Umweltzone erfasst. Einen genauen Einblick in den Verlauf der Zone erhalten Sie hier:

Stadtplan mit Umweltzone und Straßennamen

 

Eine Straßen genaue Abgrenzung finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Bonn: Umweltzone

 

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Bekomme ich für mein Kfz eine Plakette?

Ob Sie für Ihr Kfz eine Umweltplakette bekommen, erfahren Sie bei einem AU-Fachbetrieb des Kfz-Handwerks, bei TÜV, DEKRA und bei den Kfz-Zulassungsstellen. Wie Sie selbst feststellen können, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, erfahren Sie hier:

Die Zuordnung der Plakette zu einem Fahrzeug erfolgt über die jeweilige Schlüsselnummer. Diese finden Sie in Ihrem "Fahrzeugschein" bzw. bei neueren Zulassungen in der "Zulassungsbescheinigung, Teil I". Wie Sie die Schlüsselnummer Ihres Fahrzeugs feststellen und damit die Paklettenzuordnung erkennen, sehen Sie unter "Feststellen der Schlüsselnummer".

Ende Oktober wird das Inkrafttreten der ersten Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung erwartet. Dann erhalten auch alte Fahrzeuge mit Ottomotor (Benziner) die einen Kat nach US-Norm haben, eine grüne Plakette und können in die Umweltzone. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.


Feststellen der Kfz-Schlüsselnummer

Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs lässt sich anhand der letzen beiden Ziffern der 6stelligen Schlüsselnummer feststellen

a) im alten "Fahrzeugschein" ist das die Schlüsselnummer zu 1 


b) in der neuen "Zulassungsbescheinigung, Teil I" ist das die Schlüsselnummer zu 14.1


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Was kostet die Umweltplakette und wo bekomme ich sie?

Die Plakette gibt es zwischen ca. 5 Euro (handgeschrieben) und ca. 20,00 Euro (computerbedruckt) z.B. in folgenden Anlaufstellen:

AU-Fachbetrieben des Kfz-Handwerks
TÜV- und DEKRA-Prüfstellen
Kfz-Zulassungsstellen

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Was kann ich tun, wenn ich keine Plakette bekomme, brauche ich eine Ausnahmegenehmigung?

Jeder der mit einem Kfz, das keine Umweltplakette hat, in die Umweltzone fahren möchte, braucht dazu in irgendeiner Form eine Ausnahmegenehmigung.  

Es gibt für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwerbehinderte, Ärzte im Einsatz) und bestimmte Fahrzeuggruppen (z.B. Sonderfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -geräte, Oldtimer, Polizeifahrzeuge, Krankenwagen, Feuerwehr) generelle Ausnahmeregelungen. 

Die weiteren Ausnahmetatbestände und die Auskunft, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug bekommen können, finden Sie hier:  

Ausnahmen- und Übergangsregelungen zur Umweltzone

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Für Kfz-Inhaber, die für ihr Kfz keine Plakette bekommen und die Umweltzone befahren möchten, gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Für einen Anwohner der Umweltzone gibt es je nachdem, ob er im Besitz eines Anwohnerparkausweis oder nicht unterschiedliche Regelungen. Auch für Gewerbetreibende gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Ausnahmeregelungen, je nachdem, ob der Betriebssitz in der Umweltzone liegt oder außerhalb, ob der Betrieb im Besitz eines RegioParkausweises ist oder nicht.

Hier die auf Antrag möglichen Ausnahmen:
• Bewohner mit Hauptwohnsitz und Gewerbetreibende
mit Firmensitz in der Umweltzone
• Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen
Gütern und Dienstleistungen, zum
Beispiel Lebensmittel, Medikamente, Notdienste

• Busse (ÖPNV, Schulfahrten, Reisebusse

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Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?

Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone des Luftreinhalteplans auf Antrag bis zum 30.06.2010 der Umweltzone befreit werden, wenn sie die Umweltzone aus einem der folgenden zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen befahren.

Zudem gibt es Ausnahmegenehmigungen für ein Jahr, die bestimmten Nachweisen unterworfen sind und i.d.R. maximal um eine weiteres Jahr verlängert werden können. Ist das Fahrzeug, für das eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung beantragt wird, älter als 12 Jahre, gibt es keine Verlängerung mehr. Mit diesem Fahrzeug darf die Zone dann nach dem 31.12.2010 nicht mehr befahren werden. Im Falle einer Nichtnachrüstbarkeit des Fahrzeugs, gibt es eine Verkehrsverbotsbefreiung auf Antrag für Fahrten zur Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Die Dauer der Befreiung wird auf das notwendige Maß beschränkt und dem nachgewiesenen Bedarf angepasst; ergibt sich ausschließlich der Bedarf für Tages- oder Kurzzeitfahrten, so wird die Ausnahmegenehmigung bedarfsgerecht taggenau erteilt.

Bis zum 31. 12. 2010 werden von den Verkehrsverboten alle Kraftfahrzeuge befreit, die über einen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe im Sinne des Runderlasses III B-3-78-12/2 des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 16. April 2007 verfügen (sog. Handwerkerparkausweis).

In einem Übergangszeitraum gelten für Anwohner und Betriebe in der Umweltzone Sonderregelungen. Anwohner ohne Anwohnerparkausweis und Gewerbetreibende mit Betriebssitz ind der Umweltzone erhalten eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.12.2010. Anstelle einer Bewohner-Ausnahmegenehmigung wird von den Kontrollkräften auch ein hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs ausgelegter gültiger Anwohnerparkausweis akzeptiert.

Vom Amtswegen sind weitere Fahrzeuge ausgenommen (Details hierzu s. Ausnahmeregelungen)

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Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?

Stadt Bonn

Ansprechpartner: Michael Bunse
Telefon: (02 28) 77 33 38
Telefax: (02 28) 77 27 12

ausnahmegenehmigung-umweltzone@bonn.de


Unter diesem Link: Antragsunterlagen stehen Antragsvordrucke auf den Internetseiten der Stadt Bonn
zum Herunterladen bereit.

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Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?

Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen max. 20 €, wenn der Hauptwohnsitz innerhalb der Umweltzone liegt, max. 30 € wenn der Hauptwohnsitz außerhalb der Umweltzone liegt; für Gewerbetreibende max. 40 € wenn der Firmensitz innerhalb der Umweltzone liegt, max. 60 € wenn der Firmensitz außerhalb der Umweltzone liegt.

Auch eine Ablehnung auf Grund unzureichender Nachweise oder Gründe führt zu einer Gebührenpflicht.

 

Stadt Bonn

Ansprechpartner: Michael Bunse
Telefon: (02 28) 77 33 38
Telefax: (02 28) 77 27 12

ausnahmegenehmigung-umweltzone@bonn.de

 

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Was passiert, wenn ich ohne Plakette und ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone mit meinen Kfz erwischt werde?

Es droht ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

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Auf den Internetseiten des ADAC finden Sie die wesentlichen Fakten, die zu beachten sind, wenn Sie Ihr Kfz nachrüsten wollen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Fahrzeug nachrüstbar ist wenden Sie sich an Ihre Kfz-Fachwerkstatt.

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Nachrüstung oder Neukauf?

Was der richtige Weg ist, Nachrüstung oder Neukauf eines emissionsarmen Kfz, muss im Einzelfall entschieden werden.

Ist das Fahrzeug nachrüstbar? Was kostet die Nachrüstung? Welche Plakette erhält das Fahrzeug anschließend? Diese Fragen müssen zunächst geklärt werden. Danach können Sie entscheiden, ob ein Neukauf eines emissionsarmen Fahrzeug nicht doch rentabler ist als eine Nachrüstung.

 

Ob es für Ihr Fahrzeug eine Nachrüstungsmöglichkeit mit Partikelfilter gibt und welche Plakette Sie danach bekommen, erfahren Sie hier. Zu den Kosten einer Nachrüstung nehmen Sie am Besten Kontakt mit einem AU-Fachbetrieb des Kfz-Handwerks auf.

 

Sollten Sie sich für einen Neukauf eines leichten Nutzfahrzeugs interessieren, hier noch zwei Tipps:

Den richtigen Transporter kaufen

Finanzierung eines neuen emissionsarmen leichten Nutzfahrzeugs mit Mitteln aus dem ERP-Programm

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Der Weg zur Ausnahmegenehmigung

Wenn Sie zum Befahren der Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung benötigen, ist das der Weg:

1. Lassen Sie sich von Ihrer Kfz-Fachwerkstatt bescheinigen, dass Ihr Kfz nicht mit einem Partikelfiltersystem nachrüstbar ist

2. Mit der Bescheinigung und einem anerkannten Ausnahmegrund (s. in Ausnahme- und Übergangsregelungen unter besondere Voraussetzungen) einen Antrag an folgende Stellen richten:

 

Stadt Bonn

Ansprechpartner: Michael Bunse
Telefon: (02 28) 77 33 38
Telefax: (02 28) 77 27 12

ausnahmegenehmigung-umweltzone@bonn.de

Sobald es Antragsvordrucke gibt und Anträge online gestellt werden können, finden Sie hier das Antragsformular und den Link zur Antragsstelle.

Tipp: Wenn Sie im Besitz eines gültigen RegioParkausweises sind, gilt dieser für seine Gültigkeitdauer als Ausnahmegenehmigung, längstens jedoch bis zum 31.12.2010.

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Hier halten wir für Sie den Originaltext der Stadt Bonn zu den verbindlichen Ausnahme- und Übergangsregelungen als pdf-Datei Download bereit:

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Antragsformulare (Download)

Hier finden Sie die zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung notwendigen Formulare als Pdf-Datei:

a) auf den Internetseiten der Stadt Bonn: Anträge auf Ausnahmegenehmigung

oder

b) direkt hier:

Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Nutzungserklärung der Halterin / des Halters (nur erforderlich, wenn der Wohn- oder Geschäftssitz in der Umweltzone liegt und das Fahrzeug außerhalb zugelassen ist)

Fragen zu Ausnahmegenehmigungen beantwortet bei der Stadt Bonn:

Michael Bunse
Telefon: (02 28) 77 33 38
Telefax: (02 28) 77 27 12

ausnahmegenehmigung-umweltzone@bonn.de

 

 

 

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Hier erhalten Sie den offiziellen Infoflyer der Stadt Bonn zur Umweltzone als pdf-Datei.

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