
Auf unserer "Erste Hilfe" Seite finden Sie alles, was Sie zur Umweltzone Köln und zum Fahrverbot wissen müssen
Wer hilft mir weiter, wenn ich noch Fragen habe?
- Wer ist von der Kölner Umweltzone betroffen?
- Welche Stadtgebiete umfasst die Umweltzone?
- Bekomme ich für mein Kfz eine Plakette?
- Was kostet die Umweltplakette und wo bekomme ich sie?
- Was kann ich tun, wenn ich keine Plakette bekomme, brauche ich eine Ausnahmegenehmigung?
- Wer bekommt eine Ausnahmegenehmigung?
- Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?
- Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?
- Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
- Was passiert, wenn ich ohne Plakette und ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone mit meinen Kfz erwischt werde?
- Was Sie beim Nachrüsten Ihres Kfz wissen müssen
- Nachrüstung oder Neukauf?
- Der Weg zur Ausnahmegenehmigung
- Ausnahme- und Übergangsregelungen zur Umweltzone als Download
- Antragsformulare (Download)
- Infoflyer Umweltzone (Download)
Jeder, der in der Umweltzone seinen Wohnsitz oder seinen Unternehmenssitz hat. Jeder, der mit einem Kfz in der Umweltzone fahren möchte.
Für Kfz mit einer roten, gelben oder grünen Plakette ist die Umweltzone vom 1.1.2008 bis auf weiteres frei befahrbar. In den nächsten Monaten entscheiden dann Stadt und Bezirksregierung nach den dann aktuellen Schadstoffbelastungen der Luft gemeinsam, ob es noch in diesem Jahr zu einer Verschärfung des Fahrverbotes (Fahrverbot für rote Plaketten) kommt.
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Die Umweltzone wird linksrheinisch entlang der Eisenbahntrasse eingerichtet und verläuft in einer Verlängerung im Norden bis zum Rhein. Rechtsrheinisch werden Teile von Deutz und Mülheim von der Umweltzone erfasst. Einen genauen Einblick in den Verlauf der Zone erhalten Sie hier:
Stadtplan mit Umweltzone und Straßennamen
Stadtplan mit Umweltzone und P+R Möglichkeiten
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Ob Sie für Ihr Kfz eine Umweltplakette bekommen, erfahren Sie bei einem AU-Fachbetrieb des Kfz-Handwerks, bei TÜV, DEKRA und bei den Kfz-Zulassungsstellen. Wie Sie selbst feststellen können, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, erfahren Sie hier:
Ende Oktober wird das Inkrafttreten der ersten Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung erwartet. Dann erhalten auch alte Fahrzeuge mit Ottomotor (Benziner) die einen Kat nach US-Norm haben, eine grüne Plakette und können in die Umweltzone. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.
Feststellen der Kfz-Schlüsselnummer
Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs lässt sich anhand der letzen beiden Ziffern der 6stelligen Schlüsselnummer feststellen
a) im alten "Fahrzeugschein" ist das die Schlüsselnummer zu 1
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b) in der neuen "Zulassungsbescheinigung, Teil I" ist das die Schlüsselnummer zu 14.1
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Die Plakette gibt es zwischen ca. 5 Euro (handgeschrieben) und ca. 20,00 Euro (computerbedruckt) z.B. in folgenden Anlaufstellen:
AU-Fachbetrieben des Kfz-Handwerks
TÜV- und DEKRA-Prüfstellen
Kfz-Zulassungsstellen
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Jeder der mit einem Kfz, das keine Umweltplakette hat, in die Umweltzone fahren möchte, braucht dazu in irgendeiner Form eine Ausnahmegenehmigung.
Es gibt für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwerbehinderte, Ärzte im Einsatz) und bestimmte Fahrzeuggruppen (z.B. Sonderfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -geräte, Oldtimer, Polizeifahrzeuge, Krankenwagen, Feuerwehr) generelle Ausnahmeregelungen.
Die weiteren Ausnahmetatbestände und die Auskunft, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug bekommen können, finden Sie hier:
Ausnahmen- und Übergangsregelungen zur Umweltzone
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Für Kfz-Inhaber, die für ihr Kfz keine Plakette bekommen und die Umweltzone befahren möchten, gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Für einen Anwohner der Umweltzone gibt es je nachdem, ob er im Besitz eines Anwohnerparkausweis oder nicht unterschiedliche Regelungen. Auch für Gewerbetreibende gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Ausnahmeregelungen, je nachdem, ob der Betriebssitz in der Umweltzone liegt oder außerhalb, ob der Betrieb im Besitz eines RegioParkausweises ist oder nicht.
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Es gibt Tagesausnahmegenehmigungen. Hierbei braucht nicht wie sonst bei Ausnahmegenehmigungen vorgesehen nachgewiesen zu werden, das dass Fahrzeug nicht mit einen Partikelfiltersystem nachrüstbar ist.
Neben den Tagesausnahmegenehmigungen gibt die Ausnahmegenehmigungen für ein Jahr, die bestimmten Nachweisen unterworfen sind und i.d.R. maximal um eine weiteres Jahr verlängert werden können. Ist das Fahrzeug, für das eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung beantragt wird, älter als 12 Jahre, gibt es keine Verlängerung mehr. Mit diesem Fahrzeug darf die Zone dann nach dem 31.12.2008 bzw. nach Ablauf der Ausnahmegenehmigung nicht mehr befahren werden.
Bis zum 31. Dezember 2010 werden von den Verkehrsverboten alle Kraftfahrzeuge befreit, die über einen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe im Sinne des Runderlasses III B-3-78-12/2 des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 16. April 2007 verfügen (sog. Handwerkerparkausweis).
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Bei dem Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Köln:
Stadt Köln
Amt für Öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221/221-0
Telefax: 0221/221-26146
Bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln:
Stadt Köln
Kfz-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln-Poll
Telefon: 0221/221-26013
Fax: 0221/221-26435
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Je nach Art der Ausnahmegenehmigung bzw. der Gründe der Ausnahmegenehmigung von 5 Euro (Übergangsregelung Anwohner) 15 Euro (z.B: Ausnahmegenehmigung Anwohner) bis zu 75 Euro (aufwendigere Prüfung für externen LKW-Lieferverkehr).
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Es droht ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Die Stadt will allerdings im ersten Quartal 2008 noch Milde walten lassen und bei einmaligen Verstößen nur einen verbalen Verweis aussprechen.
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Was der richtige Weg ist, Nachrüstung oder Neukauf eines emissionsarmen Kfz, muss im Einzelfall entschieden werden.
Ist das Fahrzeug nachrüstbar? Was kostet die Nachrüstung? Welche Plakette erhält das Fahrzeug anschließend? Diese Fragen müssen zunächst geklärt werden. Danach können Sie entscheiden, ob ein Neukauf eines emissionsarmen Fahrzeug nicht doch rentabler ist als eine Nachrüstung.
Ob es für Ihr Fahrzeug eine Nachrüstungsmöglichkeit mit Partikelfilter gibt und welche Plakette Sie danach bekommen, erfahren Sie hier. Zu den Kosten einer Nachrüstung nehmen Sie am Besten Kontakt mit einem AU-Fachbetrieb des Kfz-Handwerks auf.
Sollten Sie sich für einen Neukauf eines leichten Nutzfahrzeugs interessieren, hier noch zwei Tipps:
Den richtigen Transporter kaufen
Finanzierung eines neuen emissionsarmen leichten Nutzfahrzeugs mit Mitteln aus dem ERP-Programm
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Wenn Sie zum Befahren der Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung benötigen ist das der Weg:
1. Lassen Sie sich von Ihrer Kfz-Fachwerkstatt bescheinigen, dass Ihr Kfz nicht mit einem Partikelfiltersystem nachrüstbar ist
2. Mit der Bescheinigung und einem anerkannten Ausnahmegrund (s. in Ausnahme- und Übergangsregelungen unter besondere Voraussetzungen) da zuzeit noch keine Antragsfomulare vorliegen formlos, einen Antrag an folgende Stellen richten:
Stadt Köln
Amt für Öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221/221-0
Telefax: 0221/221-26146
Bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln:
Stadt Köln
Kfz-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln-Poll
Telefon: 0221/221-0
Fax: 0221/221-
Sobald es Antragsvordrucke gibt und Anträge online gestellt werden können, finden Sie hier das Antragsformular und den Link zur Antragsstelle.
Tipp: Wenn Sie im Besitz eines gültigen RegioParkausweises sind, gilt dieser für seine Gültigkeitdauer als Ausnahmegenehmigung.
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Hier halten wir für Sie die verbindlichen Ausnahme- und Übergangsregelungen gem. Luftreinhalteplan Köln vom 31. März 2009 als pdf-Datei zum Download bereit:
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