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Auf unserer "Erste Hilfe" Seite finden Sie alles, was Sie zu den Umweltzonen im Ruhrgebiet und zu den Fahrverboten wissen müssen
Achtung: Ab 01.01.2012 gilt der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, der ein zusammenhängende Umweltzone ausweits. Infos finden Sie hier: MKULNV NRW
Wer hilft mir weiter, wenn ich noch Fragen habe?
- Wer ist von den Umweltzonen im Ruhrgebiet betroffen?
- In welchen Städten des Ruhrgebietes sollen Umweltzonen eingerichtet werden?
- Bekomme ich für mein Kfz eine Plakette?
- Was kostet die Umweltplakette und wo bekomme ich sie?
- Was kann ich tun, wenn ich keine Plakette bekomme, brauche ich eine Ausnahmegenehmigung?
- Wer bekommt eine Ausnahmegenehmigung?
- Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?
- Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?
- Was kostet eine Ausnahmegenehmigung?
- Was passiert, wenn ich ohne Plakette und ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone mit meinen Kfz erwischt werde?
- Was Sie beim Nachrüsten Ihres Kfz wissen müssen
- Nachrüstung oder Neukauf?
- Der Weg zur Ausnahmegenehmigung
- Ausnahme- und Übergangsregelungen zur Umweltzone als Download (Originaltext Stadt Köln)
Jeder, der in der Umweltzone seinen Wohnsitz oder seinen Unternehmenssitz hat. Jeder, der mit einem Kfz in der Umweltzone fahren möchte.
Für Kfz mit einer roten, gelben oder grünen Plakette sind die Umweltzonen, die am 01.10.2008 im Ruhrgebiet eingerichtet werden sollen, bis zum 31.12.2010 frei befahrbar. Im zweiten Halbjahr 2010 entscheiden dann die Kommunen und die jeweils zuständige Bezirksregierung nach den dann aktuellen Schadstoffbelastungen der Luft gemeinsam, was nach dem 31.12.2010 passiert, ob eine gelb-grüne oder sogar eine rein grüne Zone eingerichtet wird, in der nur noch Fahrzeuge mit der entsprechenden Umweltplakette zugelassen sind, ob die Umweltzone ausgeweitet wird und möglicherweise auf die Umweltzone sogar verzichtet werden kann.
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Die zur Zeit zur öffentlichen Bekanntmachung ausliegenden Luftreinhaltepläne sehen die Einrichtung von Umweltzonen zum 31.10.2008 wie folgt vor:
- Ruhrgebiet West/Regierungsbezirk Düsseldorf (Essen, Duisburg, Oberhausen)
- Ruhrgebiet Ost/Regierungsbezirk Arnsberg (Dortmund, Herne, Bochum)
- Ruhrgebiet Nord/Regierungsbezirk Münster (Castrop-Rauxel, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Kreis Recklinghausen)
Übersichtskarte zu den im Ruhrgebiet geplanten Umweltzonen
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Ob Sie für Ihr Kfz eine Umweltplakette bekommen, erfahren Sie bei einem AU-Fachbetrieb des Kfz-Handwerks, bei TÜV, DEKRA und bei den Kfz-Zulassungsstellen. Wie Sie selbst feststellen können, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, erfahren Sie hier:
Ende Oktober wird das Inkrafttreten der ersten Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung erwartet. Dann erhalten auch alte Fahrzeuge mit Ottomotor (Benziner) die einen Kat nach US-Norm haben, eine grüne Plakette und können in die Umweltzone. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.
Feststellen der Kfz-Schlüsselnummer
Die Schadstoffklasse eines Fahrzeugs lässt sich anhand der letzen beiden Ziffern der 6stelligen Schlüsselnummer feststellen
a) im alten "Fahrzeugschein" ist das die Schlüsselnummer zu 1
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b) in der neuen "Zulassungsbescheinigung, Teil I" ist das die Schlüsselnummer zu 14.1
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Die Plakette gibt es zwischen ca. 5 Euro (handgeschrieben) und ca. 20,00 Euro (computerbedruckt) z.B. in folgenden Anlaufstellen:
AU-Fachbetrieben des Kfz-Handwerks
TÜV- und DEKRA-Prüfstellen
Kfz-Zulassungsstellen
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Jeder der mit einem Kfz, das keine Umweltplakette hat, in die Umweltzone fahren möchte, braucht dazu in irgendeiner Form eine Ausnahmegenehmigung.
Es gibt für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwerbehinderte, Ärzte im Einsatz) und bestimmte Fahrzeuggruppen (z.B. Sonderfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und -geräte, Oldtimer, Polizeifahrzeuge, Krankenwagen, Feuerwehr) generelle Ausnahmeregelungen.
Die weiteren Ausnahmetatbestände und die Auskunft, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung für Ihr Fahrzeug bekommen können, finden Sie hier:
Ausnahme- und Übergangsregelungen zu den Umweltzonen im Ruhrgebiet
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Für Kfz-Inhaber, die für ihr Kfz keine Plakette bekommen und die Umweltzone befahren möchten, gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Für Anwohner der Umweltzone gibt es Sonderregelungen. Für Gewerbetreibende gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Ausnahmeregelungen, je nachdem, ob der Betriebssitz in der Umweltzone liegt oder außerhalb, ob der Betrieb im Besitz eines Regio-/Handwerkerparkausweises ist oder nicht.
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Es ist vorgesehen, dass in einem Übergangszeitraum für Anwohner (Bewohnerausnahmeregelung) und Betriebe(Gewerbeausnahmegenehmigung) in den Umweltzonen Sonderregelungen gelten. Anwohner und Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen erhalten demnach eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009. Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen, die über einen Regio-/Handwerkerparkausweis verfügen, können mit einem gültigen Ausweis bis zum 31.12.2010 auch ohne Plakette und ohne weitere Ausnahmegenehmigung die eigene Umweltzonen befahren.
Andere Ausnahmegenehmigungen gelten 6 Monate und können auf ein Jahr verlängert werden.
Sonderfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzwecks technische Besonderheiten aufweisen und für die keine Nachrüstung mit einem anerkannten Schadstoffminderungssystem erhältlich und ein Ersatz-Kfz wirtschaftlich nicht vertretbar ist (bis 5 Jahre, verlängerbar unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Erstantrag)
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Hier finden Sie die Anträge für Ausnahmegenehmigungen der jeweiligen Kommune:
Bochum
Bottrop
Dortmund
Duisburg
Essen
Gelsenkirchen
Mülheim an der Ruhr
Oberhausen
Recklinghausen
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Die Gebühren für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzonen im Ruhrgebiet finden Sie hier:
|
Zeitraum |
Beschreibung |
Gebühr |
|
1 Jahr |
Übergangsregelung für Bewohner der Zone |
20,00 |
|
1 Jahr |
Übergangsregelung für gewerbl. PKW/LKW bis 3,5 t |
30,00 |
|
1 Jahr |
Übergangsregelung für gewerbl. LKW/Busse ab 3,5 t |
50,00 |
|
6 Monate |
Quell-/Zielverkehr gewerbliche PKW/LKW bis 3,5 t |
30,00 |
|
6 Monate |
Quell-/Zielverkehr gewerbliche LKW/Busse ab 3,5 t |
50,00 |
|
6 Monate |
Quell-/Zielverkehr private Zwecke (z.B. Arztbesuch) |
15,00 |
|
1 Tag |
Quell-/Zielverkehr gewerbliche PKW/LKW bis 3,5 t |
15,00 |
|
1 Tag |
Quell-/Zielverkehr gewerbliche LKW/Busse ab 3,5 t |
20,00 |
|
1 Tag |
Quell-/Zielverkehr private Zwecke (z.B. Arztbesuch) |
10,00 |
|
1 Jahr |
Quell-/Zielverkehr gewerbliche PKW/LKW bis 3,5 t |
50,00 |
|
1 Jahr |
Quell-/Zielverkehr gewerbliche LKW/Busse ab 3,5 t |
75,00 |
|
1 Jahr |
Quell-/Zielverkehr private Zwecke (z.B. Arztbesuch) |
20,00 |
|
5 Jahre |
Sonderfahrzeuge |
100,00 |
|
|
Direktvermarktung landwirtschaftl. Produkte pro Jahr |
20,00 |
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Es droht ein Bußgeld von 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.
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Was der richtige Weg ist, Nachrüstung oder Neukauf eines emissionsarmen Kfz, muss im Einzelfall entschieden werden.
Ist das Fahrzeug nachrüstbar? Was kostet die Nachrüstung? Welche Plakette erhält das Fahrzeug anschließend? Diese Fragen müssen zunächst geklärt werden. Danach können Sie entscheiden, ob ein Neukauf eines emissionsarmen Fahrzeug nicht doch rentabler ist als eine Nachrüstung.
Ob es für Ihr Fahrzeug eine Nachrüstungsmöglichkeit mit Partikelfilter gibt und welche Plakette Sie danach bekommen, erfahren Sie hier. Zu den Kosten einer Nachrüstung nehmen Sie am Besten Kontakt mit einem AU-Fachbetrieb des Kfz-Handwerks auf.
Sollten Sie sich für einen Neukauf eines leichten Nutzfahrzeugs interessieren, hier noch zwei Tipps:
Den richtigen Transporter kaufen
Finanzierung eines neuen emissionsarmen leichten Nutzfahrzeugs mit Mitteln aus dem ERP-Programm
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Wenn Sie zum Befahren der Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung benötigen ist das der Weg:
a) Der Quellverkehr (Anlieger der Umweltzonen) wendet sich direkt an das Ordnungsamt / die Zulassungsstelle der Kommune.
b) Der Zielverkehr (Privatpersonen und Gewerbetreibende, die außerhalb der beabsichtigten Umweltzonen ihren Wohn- bzw. Betriebssitz) haben
muss sich zunächst von einer Kfz-Fachwerkstatt bescheinigen lassen, dass das Kfz nicht mit einem Partikelfiltersystem nachrüstbar ist und wendet sich dann mit der Bescheinigung und einem anerkannten Ausnahmegrund (s. in Ausnahme- und Übergangsregelungen unter besondere Voraussetzungen) - da zurzeit noch keine Antragsfomulare vorliegen zunächst formlos - an die zuständige Kommune:
Bochum
Bottrop
Castrop-Rauxel
Dortmund
Duisburg
Essen
Gelsenkirchen
Herne
Herten
Recklinghausen
Sobald es Antragsvordrucke gibt und Anträge online gestellt werden können, finden Sie hier das Antragsformular und den Link zur Antragsstelle.
Tipp: Wenn Sie im Besitz eines gültigen RegioParkausweises sind, gilt dieser für seine Gültigkeitdauer, maximal bis zum 31.12.2010 als Ausnahmegenehmigung.
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Hier halten wir für Sie eine Grobübersicht der Ausnahme- und Übergangsregelungen für die im Ruhrgebiet beabsichtigten Umweltzonen als pdf-Datei Download bereit.
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