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Deadline für die Einfahrt in die Umweltzone Köln mit dem Handwerkerparkausweis:

 

Imagekampagne Handwerk

Sparkasse Köln/Bonn

Kreissparkasse Köln

 

HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG

 

TWINTEC Technologie GmbH

 

 

Kreishandwerkerschaft Bonn, Rhein-Sieg

 

Kreishandwerkerschaft Köln

 

Kreishandwerkerschaft Rhein-Berg/Leverkusen

 

Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft

Aktuelle Informationen zu Umweltzonen und Maßnahmen zur Luftreinhaltung

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hält auf seinen Internetseiten für Sie die aktuellen Messergebnisse für Luftschadstoffkonzentrationen in ausgewählten Städt und Gemeinden in NRW bereit.

Landesregierung NRW und Wirtschaft stimmen Positionen in der Luftreinhaltung ab

Köln, 23. Mai 2012. Auf Einladung des Umweltministeriums NRW trafen sich Vertreter der Landesregierung und der Wirtschaft NRW am 22. Mai in der Handwerkskammer zu Köln. Ziel des Treffens war die Abstimmung der Positionen bezgl. der Luftreinhalteplanung vor dem Hintergund der anstehendDas Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat am 22. Mai 2012 im Rahmen der Arbeitsgruppe Immissionsschutz des Dialogs Wirtschaft und Umwelt (DWU) zu einem Fachgespräch in die Handwerkskammer zu Köln eingeladen. Ende dieses Monats stehen in Brüssel bei der EU-Kommission die ersten Anhörungen zur Novellierung der Luftreinhalterichtlinie an. Ziel des Ministeriums war es, im Vorfeld dieser Anhörungen Informationen zu sammeln und die Haltung der Wirtschaft zur bisherigen Umsetzung der Richtlinie abzufragen.

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich, mahnte in seinem Vortrag sachgerechte Fortsetzung der Luftrein-halteplanung an und wies auf die besondere Problematik der Umweltzonen hin. So seien beispielsweise die durch die Umweltzonen notwendig gewordenen Partikelfilternach-rüstungen bei Dieselfahrzeugen, die zur Reduzierung der Partikelimmissionen an stark belasteten Verkehrsstraßen führen sollten, unter dem Gesichtspunkt der NO2-Immissionen kontraproduktiv gewesen.

Das Positionspapier der Wirtschaft steht hier als Download bereit: Positionpapier

Ab 1. April erweiterte Umweltzone in Köln

Köln, im Ferbuar 2012. Die Fortschreibung des Kölner Luftreinhalteplans soll am 1. April in Kraft treten. Damit einhergehen wird eine wesentliche geografische Erweiterung der Umweltzone (UZ). Hier finden Sie die neue Abgrenzung:

Umweltzone Köln 2012 (Karte) (Straßenverzeichnis)

Gleichzeitig ändern sich die Ausnahmeregelungen zum Befahren der UZ mit Fahrzeugen ohne die geforderten Umweltplaketten (rot, gelb, grün). Für Anwohner und Unternehmen mit Betriebssitz im erweiterten Bereich der UZ gibt es Übergangsregelung für die ersten 6 Monate. Die neuen Ausnahme- und Übergangsregelungen können Sie hier herunterladen:

Ausnahme- und Übergangsregelungen ab 01.04.2012

Der Luftreinhalteplan sieht des Weiteren vor, dass es eine gestufte Verschärfung des Fahrverbotes geben wird. Ab 01.01.2013 wird es in Köln eine gelb-grüne, ab 01.07.2014 eine rein grüne Zone geben. 

Wenn das eigene Fahrzeug die Voraussetzung zum Befahren der Umweltzone nicht erfüllt, sollte ggf. über eine Nachrüstung nachgedacht werden, die ab diesem Jahr bei Fahrzeugen, auch bei Nutzfahrzeugen, mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht wieder gefördert wird. Nähre Infos gibt es hier:

Förderung Nachrüstung

 

Bonner Umweltzone: Ab 1. Juni 2012 droht Ausweitung und Verschärfung

Bonn, im Februar 2012. Die Fortschreibung des Bonner Luftreinhalteplans sieht eine geografische Ausweitung und eine Verschärfung des Fahrverbotes ab dem 1. Juni 2012 vor. Dann sollen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette in die Bonner Umweltzone einfahren dürfen. Näheres finden Sie in den nächsten Wochen auf "umweltzonen-nrw.de"

Handwerkerparkausweis gilt in 2012 begrenzt weiter; Umweltzone Bonn soll verschärft werden

Köln, 15.12.2011. Die Luftreinhaltepläne für die Städte Köln und Bonn werden zurzeit überarbeitet. Während der Kölner Entwurf eine deutliche Ausweitung der Umweltzone bis zum Militärring (die Straßen, die in der neuen Umweltzone liegen finden Sie hier) vorsieht, aber es bei der uneingeschränkten Zufahrt für Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette bleiben soll, sieht es in Bonn anders aus. Hier ist neben einer Ausweitung der Umweltzone gleichzeitig daran gedacht, Fahrzeuge mit roter Plakette auszuschließen.

Es gibt aber auch eine gute Nachricht für die Handwerker: Bis zum Inkrafttreten der neuen Luftreinhaltepläne gilt der Handwerkerparkausweis weiterhin als Einfahrtberechtigung für die Umweltzone. In Köln wird der neuen Plan zum 01.04.2012 wirksam werden, in Bonn wird der Termin wahrscheinlich der 01.07.2012 sein. Es wird in einer Übergangszeit unterschiedliche Regelungen geben, die der Handwerker berücksichtigen muss. Auskunft zu den Umweltzonen und zu den Ausnahmeregelungen erhalten Sie bei der Handwerkskammer zu Köln:

Ulrich Fesser

Tel.: 0221/20 22-293

E-Mail: fesser@hwk-koeln.de

Bernd Kraemer

Tel.: 0221/20 22-227

E-Mail: kraemer@hwk-koeln.de

Ab 2012 wieder Förderung von Partikelfilternachrüstung

Berlin, im Dezember 2011. Ab 2012 wird die Nachrüstung von Partikelfiltern wieder gefördert. Bezuschusst wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichte Diesel-Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten. Das entsprechende Förderprogramm soll  am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie wird sich eng an die Förderrichtlinie des Förderprogramms 2010 anlehnen. Eine rückwirkende Förderung von Nachrüstungen in 2011 ist nicht möglich. Anträge können ab dem 1. Februar 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) gestellt werden. Weitere Infos gibt es bei dem BAfA

 

Umweltzonen Köln und Bonn: Handwerkerparkausweis läuft aus. Für Fahrzeuge ohne Plakette bis Jahresende Ausnahmegenehmigung beantragen

Köln, 24.11.2011. Wer mit einem Kraftfahrzeug ohne Umweltplakette bisher mit dem Handwerkerparkausweis in die Umweltzonen in Köln und Bonn gefahren ist, muss sich umgehend um eine Ausnahmegenehmigung kümmern. Am 31.12.2011 läuft die Sonderregelung, per Handwerkerparkausweis ohne Plakette in die Umweltzone fahren zu können, aus. Der Ausnahmegenehmigungsantrag muss bei der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle (Köln/Bonn) gestellt werden.  Einzelheiten erfahren Sie unter: fesser@hwk-koeln.de oder unter der Rufnummer 0221/2022-293 oder -227.

 

Stadt Köln
Kfz-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln-Poll

Telefon: 0221/221-26013
Fax: 0221/221-26435

E-Mail: kfz-zulassung@stadt-koeln.de 

 

Stadt Bonn
Olga HettigerEtage 4 B
Telefon: (02 28) 77 33 38
Telefax: (02 28) 77 23 22

ag.umweltzone@bonn.de
E-Mail-Adresse: mailto:ag.umweltzone@bonn.de

 

 

Berlin, im November 2011. Zum 1. Januar 2012 soll die Förderung der Rußpartikelfilternachrüstung für Diesel-PKW und Nutzfahrzeugen (Diesel) bis maximal 3,5 Tonnen wieder aufgenommen werden. Wie bereits im Jahr 2010 wird auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahr-zeugen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit einem Festbetrag von 330 Euro gefördert.Im Haushaltsjahr 2012 sollen für das Programm 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Damit können rund 90.000 Nachrüstungen gefördert werden.

Umweltministerium

Pressemeldung ZDH

Köln, Oktober 2011. Der Luftreinhalteplan der Städt Köln ist aktuell in Überarbeitung. Klar ist, es wird eine geografische Ausweitung der Umweltzone in alle Himmelsrichtungen geben. Mit einer Verschärfung des Fahrverbotes muss hingegen erst ab dem 1.1.2013 gerechnet werden, sollte der Plan so wie er jetzt im Entwurf steht in Kraft treten. Änderungen gibt es bei dem Ausnahmekatalog. Die Fuhrparkregelung, die zunächst Mitte 2014 hätte auslaufen sollen, gilt noch bin Ende 2015. Für Einzelheiten zur Fuhrparkregelung lesen Sie weiter..

Die Bezirksregierung Köln und die Stadt planen eine Erweiterung der Umweltzone ab Frühjahr 2012. Linksrheinisch wird die Zone dann dem Verlauf des Militärrings folgen, wobei das Gewerbegiet Ossendorf ausgeklammert werden soll. Im Westen wird die Umweltzone zusätzlich die Stadtteile Junkersdorf, Lövenich und Weiden umfassen. Rechtsrheinisch kommen Buchheim, Höhenberg, Vingst, Humboldt-Gremberg und Poll hinzu. Ausgesperrt bleibt das Gewerbegebiet Poll.

Bonn, 05.08.2011. Anders als in den Kommunen des Ruhrgebietes und damit auch anders als in Köln soll in Bonn bereits ab 1. Januar 2012 eine Verschärfung des Fahrverbotes kommen. Fahrzeuge mit roter Umweltplakette sollen  nach Planung der Bezirkregierung Köln dann die Umweltzone nicht mehr befahren dürfen.


Erst 2010 wurde die Umweltzone in Bonn wegen Überschreitung der Grenzwerte für Stickoxidkonzentrationen eingeführt. Bis dato ohne Erfolg. Die NO2-Konzentration hat sogr leicht zugenommen. Zurückzurühren ist dieser Umstand nach Ansicht der Handwerkskammer zu Köln, aber auch nach Meinung vieler anderer Experten, auf die Tatsache, dass Dieselfahrzeuge erst ab der Emissionsklasse Euro 6 erheblich weniger Stickoxide ausstoßen. Diese Fahrzeuge sind am Markt allerdings noch nicht erhältlich. Durch den Ausschluss von Fahrzeugen der derzeitigen Emissionsklassen Euro 1 bis 5 ist den Stickoxiden nicht beizukommen. Für Handwerksunternehmen bedeutet eine Verschärfung des Fahrverbotes aber eine erhebliche Hürde bei der Ausführung von Dienstleistungen. Das Handwerk ist gegen Umweltzonen und plädiert für integrierte Konzepte, bei denen alle Emittentengruppen Berücksichtigung finden.  Deswegen plädiert das Handwerk dafür, in Bonn, wenn verschärft wird, so zu verfahren wie in Köln.

Hürth, 05.08.2011. Die Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkschaft Rhein-Erft haben zur Sicherung der Luftgüte in Hürth ein Aktionsbündnis vereinbart und es der Bezirksregierung zur Kenntnis weitergeleitet.

Kölner Kammerchef: „Die Verlängerung nimmt erheblichen Druck von den Handwerksbetrieben"

Handwerker können bis zum 31.12.2011 mit dem Regioparkausweis in die Umweltzonen in NRW einfahren, gleichgültig welchen EU-Standard ihr Kraft-fahrzeug erfüllt: Das Landesumweltministerium hat die Ausnahmeregelung, die eigentlich zur Jahresmitte auslaufen sollte, bis zum Jahresende verlän-gert. „Damit wird vom Handwerk in der Region ein erheblicher Druck ge-nommen", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dr. Ortwin Weltrich.

NRW-Umweltausschluss beschließt Verlängerung der Sonderregelung zum Handwerkerparkausweis bis 31.12.2011

Düsseldorf, 16. Februar 2011. In seiner Sitzung am 16. Februar hat der Umweltausschuss des Landtags NRW auf Antrag der FDP-Fraktion den Beschluss gefasst, die Gültigkeit des Handwerkerparkausweises zur Einfahrt in die NRW-Umweltzonen bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Zur Zustimmung des Umweltausschusses der umweltpolitische Sprecher der FDPLandtagsfraktion, Kai Abruszat: „Wir freuen uns über die Zustimmung des Umweltausschusses zu unserem Antrag. Danach dürfen Handwerksbetriebe mit dem Handwerkerparkausweis bis Ende 2011 weiter in die Umweltzonen einfahren. Damit ist vor allem Kleinbetrieben geholfen, die nur ein Fahrzeug haben und nicht unter die Fuhrparkregelung der Landesregierung fallen. Wir erwarten, dass die Landesregierung, die vom Parlament getroffene Änderung zügig umsetzt."

NRW. Ab Mitte nächsten Jahres kommt es zur Verschärfung des Fahrverbotes in den Umweltzonen in NRW. Es soll landesweit gelb-grüne Umweltzonen geben. Das nordrhein-westfälische Handwerk und Umweltminister Remmel haben sich auf die Ausnahme- und Übergangsregelungen in den NRW-Umweltzonen verständigt. Sie sind Bestandteil eines Eckpunktepapiers zur Intensivierung der Luftqualitätsverbesserung.

Um zu vermeiden, dass bis zur Einführung der neuen Ausnahmeregelungen Regelungslücken entstehen, gelten der Handwerkerparkausweis und die Ausnahmeregelungen für Busse, deren Einsatz im öffentlichen Interesse liegt, noch bis zum 30. Juni 2011. Handwerker können somit auch ohne Plakette mit Handwerkerparkausweisen noch in die Umweltzonen. Dies ist per Ministerialerlassvom 9.12.2010 geregelt. Demjenigen, der danach mit einem nicht umweltzonenkonformen Fahrzeug in eine Umweltzone will, bleibt nur der Weg über eine Ausnahmegenehmigung. Die landesweit geltenden Ausnahmeregelungen gibt es als Download hier:

Ausnahmeregelungen NRW

 

Düsseldorf, 2. Dezember 2011. Das NRW-Umweltministerium und der Westdeutsche Handwerkskammertag haben sich auf einen weiteren Baustein bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne verständigt. Nach einem Konsultationsverfahren einigten sich das Ministerium und der Handwerkskammertag auf ein Eckpunktepapier zur Luftreinhaltung.
"Wir haben einen Dialogprozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Verbesserung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen stehen soll. Daran ist auch die Wirtschaft beteiligt. Ich freue mich, dass die Handwerksorganisationen in Nordrhein-Westfalen unsere Strategie zur Luftreinhaltung unterstützen", sagte Umweltminister Johannes Remmel. Hier geht's zum Download: Fuhrparkregelung NRW

Berlin, im Mai 2010. Erfreuliche Nachricht aus Berlin. Wer seinen Diesel-PKW nicht bis Ende 2009 nachgerüstet hat, muss jetzt dennoch nicht leer ausgehen. Er kann für 2010 auch noch im Nachhinein eine Förderung in der Höhe von 330 Euro erhalten. Das Förderprogramm zur Nachrüstung von Partikelfiltern ist verlängert worden. Aus Sicht des Handwerks besonders wichtig ist jedoch die Erweiterung der Förderung auf leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Köln, 14. Januar 2010. Mit einer großangelegten Imagekampagne präsentiert sich das Handwerk als innovativer Wirtschaftsfaktor, der jungen Menschen attraktive Arbeitsplätze anbietet. In einer Umfrage des ZDH schätzte nur gut jeder zweite der 14- bis 29-jährigen das Handwerk als attraktiven Arbeitgeber ein. Bei Befragten, die 60 Jahre und älter sind, dagegen 70 Prozent. Die Imagekampagne soll nun aufzeigen, was alles im Handwerk steckt. Zum Start der Imagekampagne wird es einen Kurzfilm im TV und Kino sowie Werbung auf Plakatwänden, Straßenbahnen und Bussen geben. Hier können Sie den Filmspot zur Imagekampagne sehen: Imagefilm

Stuttgart setzt auf "Feinstaubkleber"

Stuttgart, 13. Januar 2010. Calcium- und Magnesiumacetat (CMA) soll die Feinstaubpartikel, die aus den Autoabgasen und dem Reifenabrieb auf den Stuttgarter Straßen landen, festkleben. Am Dienstagmorgen wurde am Neckartor - dem seit Jahren am höchsten mit Feinstaub belasteten Ort in Deutschland - rund 1000 Liter CMA-Lösung versprüht. Laut Stadt wurde der Stoff bisher als Taumittel im Winterdienst eingesetzt, sei aber auch zum Binden von Feinstaub geeignet. CMA soll am Neckartor zunächst zwei Monate lang getestet und bei Erfolg zukünftig in den Wintermonaten gestreut werden.

Die Schadstoffgrenzwerte für Feinstaub (PM 10) in der Luft werden am Stuttgarter Neckartor seit Jahren nicht eingehalten. 2009 wurde der EU-Grenzwert an 111 Tagen überschritten - erlaubt sind höchstens 35. Die Stadt wurde zuletzt gerichtlich gezwungen, den Kampf gegen den Feinstaub zu verschärfen. Neben dem Klebeversuch wurde auch das Durchfahrverbots für Lastwagen wieder eingesetzt.

2010 - neue Umweltzonen in NRW

NRW, 6.Januar 2010. In NRW gibt es in 2010 neue Umweltzonen. Die Städte Bonn, Münster und Neuss haben in ihren Luftreinehalteplänen Umweltzonen ausgewiesen. Bonn startete am 1.1.2010 mit einer rot-gelbb-grünen Zone (Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette), Neuss verfährt ab 15.2.2010 ebenso und Münster hat seit dem 1.1.2010 ein gelb-grüne Umweltzone (Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ohne und mit roter Umweltplakette).

Umweltzone Köln: Fast alles beim Alten

Köln, 6. Januar 2010. Das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit roter Umweltplakette auf unbestimmte Zeit (wahrscheinlich bis Anfang 2011) verschoben, Ausnahme- und Übergangsregelung geblieben. So könnte man die Situation im neuen Jahr in Köln bezeichnen. Dennoch werden einige Unternehmer feststellen, dass es schwieriger wird eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Kölner Umweltzone zu bekommen. Eine Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gibt es nämlich nur für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Jahre sind (seit dem Tag der Erstzulassung). Wer also schon einmal eine Ausanhmegenehmigung bekommen und diese verlängern will, kann somit echte Probleme bekommen. Hilft hilft nur noch der Regio-/Handwerkerparkausweis , und zwar für seine Gültigkeitsdauer, aber max. bis 31.12.2010. Ist der Betrieb in existenzgefährdet und der Steuerberater oder der Unternehmsberater der Kammer bescheinigt dies, wird in der Regel noch eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung erteilt. Handelt es sich um ein Sonderfahrzeug mit sehr aufwendigen und kostspieligen Auf- oder Einbauten, gibt es ggf. ein Ausnahmegenehmigung von Amts wegen. Hier hier nur eine Rücksprache mit der Kfz-Zulassungstelle Köln, Tel. 0221/221-26013 (Umweltzonen-Hotline).

Keine umweltsensitive Signalanlagensteuerung am Clevischen Ring

Köln, im Dezember 2009. Der Umweltausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 3. Dezember die Anschaffung und den Einsatz einer umweltsensitiven Signalanlagensteuerung am Clevischen Ring abgelehnt und stattdessen ein Fahrverbot für LKW befürwortet. Luftschadstoffmessungen am Clevischen Ring weisen immer wieder - auch nach Einführung der Umweltzone - Stickstoffdioxidkonzentrationen auf, die weit über den EU-Grenzwert liegen. Die Stadt selbst hatte in den Beratungen zum Luftreinhalteplan schon frühzeitig die umweltsensitive Signalanlagenstuerung in die Diskussion gebracht. Berechnungen zeigen, dass eine solche Ampelsteuerung, die bei ungünstigen Witterungsbedingungen und starkem Verkehrsaufkommen scharfgeschaltet werden könnte, ein erhebliches Schadstoffminderungspotenzial erschließt. Die Anlage kostet jedoch 350.000 Euro. Das war dem Umweltausschuss wohl zu viel. Es ist schon erstaunlich, dass auf die Stadt auf der einen Seite alles mögliche tun möchte, um eine Luftverbesserung herbeizuführen - verschärftes Fahrverbot in der Umweltzone, Fahrverbot für LKW am Clevischen Ring - auf der anderen Seite aber auf eine effiziente Maßnahme wie eine umweltsensitive Ampelanlagensteuerung verzichten will. Alles tun heißt wohl, alles was der Stadt nichts oder wenig kostet, den Geldbeutel der Bürger und der Gewerbetreibenden aber besonders hart trifft.

Kölner Umweltzone wirkt nur gering

Köln, im November 2009. Die Werte für Stickstoffdioxid NO2 und Feinstaub (PM10) sind durch die Einführung der Umweltzone in Köln nur geringfügig gesunken. Die Konzentration an NO2 ist 2008 am Messpunkt Turiner Straße um 0,7 Mikrogramm/cbm (1,5 %) zurückgegangen, die Konzentration an Feinstaub um 2 Mikrogramm/cbm (7 %). Die Zahl der Überschreitungstage (PM10-Konzentration im Tagesmittel  über 50 Mikrogramm/cbm) ist um 10 gesunken. Die Umweltzone erfüllt damit nicht die von ihr erwartete Wirkung. Die seitens der EU vorgeschriebenen Grenzwerte werden weiterhin überschritten. Näheres finden Sie unter: Vortrag LANUV

Umweltzone Köln: Einführung der zweiten Stufe des Fahrverbotes verschoben

Köln, 16. Oktober 2009. Die ursprünglich für den 1. Januar 2010 vorgesehene Verschärfung des Fahrverbotes in der Kölner Umweltzone und damit der Ausschluss auch von Fahrzeugen mit roter Plakette ist verschoben worden. Nach Auskunft der Bezirksregierung ist frühestens ab Mitte 2010 mit der Einführung der zweiten Stufe zu rechnen. Hintergrund dieser Entscheidung sind unter anderem die aus Sicht der Bezirksregierung erforderliche detailierte Analyse der Messergebnisse, sowie die Prüfung und Umsetzung zusätzlicher alternativer Maßnahmen.

Infokreissitzung der Handwerkskammer zu Köln am 29.10.2009

Köln, im Oktober 2009. Die nächste Infokreissitzung zum Thema Luftreinhaltung und Umweltzonen im 'Bezirk der Handwerkskammer zu Köln findet am 29. Oktober 2009 in der Handwerkskammer zu Köln statt. Die Eingeladen sind hierzu die Mulitiplikatoren aus Wirtschaft und Verwaltung. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich: Tel 0221/2022-293 (Herr Fesser).
Die Tagesordnung finden Sie hier: Tagesordnung


Im Rahmen der Sitzung referiert Dr. Andreas Werner Brandt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zur Luftreinhaltung in Köln, Bonn, Overath und Hürth. Seinen Vortrag finden Sie hier: Vortrag LANUV

Umweltzone Köln: Ausnahmegenehmigungen und Verlängerungen wie bisher

Köln, 16. Oktober 2010. Ausnahmegenehmigungen und Verlängerungen solcher Genehmigungen werden seitens der Stadt unverändert nach den vorliegenden und derzeit noch gültigen Ausnahme- und Übergangsregelungen erteilt. Bei Verlängerungen ist darauf zu achten, dass es für Fahrzeuge, die älter als 12 Jahre sind nur noch in besonderen 'Härtefällen eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gibt.

Bonn: Am 1. Januar 2010 kommt die Umweltzone

Bonn, im Oktober 2009. Zum 1. Januar 2010 tritt die Umweltzone in Bonn in Kraft. Ausgeschlossen vom Verkehr in der Umweltzone sind zunächst Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette. Der Anfang Oktober in Kraft getretene Luftreinhalteplan sieht Ausnahme- und Übergangsregelungen vor. Einzelheiten zur Umweltzone und zu den Ausnahme- und Übergangsregelungen finden Sie auf den Seiten  der Stadt Bonn: Umweltzone Bonn

Köln, 31. März 2009. Mit der Neufassung des Luftreinhalteplans hat die Bezirksregierung Köln unter anderem die Forderung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, den Regio-Parkausweis bis zum 31.12.2010 als Sondergenehmigung zum Befahren von Umweltzonen anzuerkennen, umgesetzt. Ab sofort sind damit Inhaber eines gültigen Regio- / Handwerkerparkausweises legitimiert auch ohne Umweltplakette oder Einzelausnahmegenehmigung mit ihren Werkstattfahrzeugen die Kölner Umweltzone zu befahren. Der Parkausweis muss dazu deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.

Bonn, 30. März 2009. Mit Skepsis und Pessimismus sehen die Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkerschaft Bonn-Rhein-Sieg die geplante Einrichtung einer Umweltzone in Bonn. Sorgen bereitet den Handwerksorganisationen vor allem die Einschränkung der Mobilität ihrer Mitgliedsbetriebe bei der Ausführung von Aufträgen innerhalb des Bonner Stadtgebietes.

Luftreinhalteplan Overath seit 1. März 2009 in Kraft

Overath, 1. März 2009. Durch das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans für die Stadt Overath sind Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualitiät bestimmt worden. Die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) aktuell gemessenen NO2-Konzentration, die oberhalb der EU-Grenzwerte liegt, hat ein schnelles Handeln erforderlich gemacht. Die  Reduzierung der NO2-Konzentraiotn soll in erster Linie durch die bereits frühzeitig erfolgte Einrichtung einer Lieferzone, die die Hauptstraße für den Schwerlast-Durchgangsverkehr sperrt und durch die Einrichtung eines Kreisverkehres an der neuralgischen Kreuzung in Overath erreicht werden. Bezirksregierung und Stadt wollen damit der besonderen Situation Rechnung tragen, dass die Verunreinigung der Luft in erster Linie durch den Schwerlastdurchgangsverkehr hervorgerufen wird. Sie wollen dadurch eine Umweltzone verhindern, die auch die Overather Unternehmer und  die Overather Bürger treffen würde. Den Zuschnitt der Lieferzone finden Sie hier: Lieferzone Overath

Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg gegen Umweltzone in Bonn

Sankt Augustin, 26. Februar 2009. Gegen die Einrichtung einer Umweltzone in Bonn plädiert neben der Handwerkskammer zu Köln auch die Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg. Umweltzonen zeigten einerseits gegen hohe Stickoxidkonzentrationen in der Luft nicht ausreichend Wirkung würden andererseits aber das Handwerk stark belasten. Für den Fall, dass die Umweltzone dennoch kommt, fordert die Handwerksorganisation Ausnahmereglungen und die Einführung des Regio-Parkausweises als Sonderausnahmegenehmigung zum Befahren der Zone mit älteren Fahrzeugen des Handwerks. Die Pressemeldung der KH kann hier heruntergeladen werden: PM Umweltzone

Bonn, 25. Februar 2009. Die von der zuständigen Bezirksregierung Köln zur Erarbeitung eines Luftreinhalteplans Bonn eingerichtete Projektgruppe, zu der neben Vertretern der Stadt Bonn auch Vertreter aus den Wirtschaftskammern und anderen Wirtschaftsorganisationen zählen, war noch bis Ende 2008 davon ausgegangen, dass eine Umweltzone in Bonn mit der Umsetzung anderer Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu vermeiden bzw. zumindest zeitlich bis Mitte 2010 aufzuschieben sei. Die aktuellen Messwerte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zeigen bei der Stickoxidkonzentration Werte, insbesondere in der Reuterstraße, die es aus Sicht der Bezirksregierung unerlässlich machen, in Bonn kurzfristig eine Umweltzone einzurichten.

Handwerker in NRW erhalten Förderung bei Anschaffung schadstoffarmer leichter Nutzfahrzeuge - Land passt Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital an

Düsseldorf im Februar 2009. Das Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital ist seit dem 1. Januar 2009 für die Beschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen geöffnet. Mit dem Programm, das aus Mitteln des Landes und der EU gespeist wird, werden Darlehen für die Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen bereit gestellt, von denen ein Teil unbesichert und mit Nachrangabrede versehen ist. Das Programm gilt jedoch nicht für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen für Straßengütertransportunternehmen. Weitergehende Informationen zu diesem Programm finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK unter Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.nrwbank.de.

Köln im Dezember 2008. Handwerksunternehmen, die Probleme mit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Kölner Umweltzone haben, sollten sich umgehend bei der Handwerkskammer zu Köln melden.

Unter der Telefonnummer 0221/2022-293 oder der E-Mail-Adresse fesser@hwk-koeln.de können Problemfälle geschildert werden, die dann umgehend mit der Stadtverwaltung erörtert werden.

Köln, 15.12.2008. Der Regio-Parkausweis, der im Ruhrgebiet bis zum 31.12.2010 als Sonderberechtigung zum Befahren von Umweltzonen gilt, soll nach Willen des Ministeriums für Umwelt und  Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV NRW) für alle Umweltzonen in NRW Gültigkeit haben. Der entsprechende Erlass des Ministeriums wird von der Stadt Köln jedoch abgelehnt.

Umweltministerkonferenz fordert Anreize für den Kauf leichter Nutzfahrzeuge

Speyer im November 2008. In der Umweltministerkonferenz am 20. und 21.11.2008 forderten die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Saarland die Bundesregierung auf, die Möglichkeit zu prüfen, finanzielle Anreize zur Verschrottung von älteren Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen auf Grundlage der EU-Verordnung 715/2007 zu den Abgasgrenzwerten Euro 5 und Euro 6, zu prüfen. Wodurch auch ein Anreiz zum Kauf neuer abgasfreundlicherer Fahrzeuge entstehen würde. Auch für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 12 t sollte nach dem Willen dieser Länder finanzielle Anreize geschaffen werden. Die Reaktionen aus Berlin bleiben nun abzuwarten.

Köln: Stadt erweitert Ausnahmeregelungen - Behinderte mit Sonderparkgenehmigung können Befreiung vom Fahrverbot

Köln, im Oktober 2008. Bisher zählten nur Behinderte mit den Merkmalen aG, Bl und H im Behindertenausweis zum Kreis derer, die eine Ausnahmegenehmigung aufgrund Ihrer Behinderung bekamen (per Verordnung geregelt). Die Stadt Köln hat nun den Kreis der Behinderten erweitert, die eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen. Behinderte mit Parksondergenehmigung haben mit Fahrzeugen ohne Umweltplakette nun ebenfalls freie Fahrt in der Kölner Umweltzone. Allerdings nur, wenn auf der Sonderparkgenehmigung die Befreiung vom Fahrverbot in der Umweltzone extra ausgewiesen ist. Wer eine Sonderparkgenehmigung hat, kann den Nachtrag bei der zuständigen Stelle - - vornehmen lassen.

01.10.2008 - Erste Umweltzonen im Ruhrgebiet starten heute!

Ruhrgebiet, im Oktober 2008. In 10 Städten des Ruhrgebietes dürfen ab heute in ausgewiesenen Umweltzonen keine Kraftfahrzeuge ohne Umweltplakette mehr fahren. Ausgenommen sind von dem Fahrverbot bestimmte Fahrzeuggruppen wie z.B. Fahrzeuge mit denen schwergehbehinderte, blinde oder hilflose Personen transportiert werden. Anwohner der Umweltzonen und Betriebe mit Sitz in einer der Umweltzonen profitieren bis zum 30. September 2009 noch von einer Übergangsregelung, sie dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung auch noch ohne Plakette in die Zone. Ausnahemregelungen gibt auch für Betriebe, die eine Betriebssitz außerhalb der Umweltzonen haben, wenn das Fahrzeug zur Lieferung lebensnotwendiger Produkte oder zur Erbringung lebensnotwendiger Dienstleistungen in der Umweltzone dient und nachgewiesen wird,  dass das Fahrzeug nicht mit Partikelfilter nachzurüsten ist. Weitere  Einzelheiten zu der jeweiligen Umweltzone und zu den geltenden Ausnahme- und  Übergangsregelungen können in der entsprechenden Rubrik nachgelesen werden.

Wichtig: Die Ruhrgebietsstädte lassen aber bis zum 15. November noch Milde walten. Bis dahin werden Verletzungen des Fahrverbotes noch nicht mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

NRW, im August 2008. Derzeit gilt der Handwerker- oder Regioparkauweis als Sondergenehmigung zum Befahren von Umweltzonen mit Fahrzeugen ohne Plakette nur beschränkt. In Köln, hier gibt es die Umweltzone seit 1. Januar 2008, endet der Gültigkeitszeitraum im November 2008. In den Ruhrgebietsstädten, die zukünftig Umweltzonen erhalten sollen, gilt der Parkausweis bis zum 31.12.2010, so sehen es die Ausnahme- und Übergangsregelungen vor, die im Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet, der am 4. August 2008 in Kraft getreten ist, festgeschrieben sind. Die Stadt Köln weist derzeit Parkausweise zurück, die von Kommunen außerhalb des Kammerbezirks der Handwerkskammer zu Köln liegen (hier gibt es eine Verbundregelung) ausgestellt wurden. Erst wenn die Landesregierung etwas anderes erlasse, ändere sich hieran etwas. Die Handwerkskammer zu Köln hat deshalb Umweltminister Uhlenberg nochmals schriftlich aufgefordert, sich für landeseinheitliche Regelungen einzusetzen.

Wuppertal, im August 2008. Kommt es am 1.1.2009 zur Einrichtung von Umweltzonen in Wuppertal? Es sieht so aus.  In den Stadtteilen Elberfeld, Barmen und Vohwinkel sollen sie dafür sorgen, dass die von der EU vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte für NOx und Feinstaub eingehalten werden. Diese Zonen sind für besonders schadstoffintensive Fahrzeuge dann tabu.

Ruhrgebiet, 4. August 2008. Am 4. Augugst tritt für das Ruhrgebiet ein Luftreinhalteplan in Kraft. Der insgesamt 80 Maßnahmen umfassende Plan soll rund 3,3 Millionen Menschen im Ruhrgebiet vor schadhaften Luftbelastungen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid schützen. Er gilt für die 13 Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum, Dortmund und Herne.

Stuttgart: Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg hat Anfang des Jahres eine Allgemeinverfügung zum Fahrverbot in Umweltzonen erlassen und vermeidet so weitestgehend Bürokratismus. Die Landesregierung NRW muss sich fragen lassen, warum sie sich nicht für eine ähnliche Verfahrensweise in Nordrhein-Westfalen einsetzt, sondern ohne Not unterschiedliche Ausnahme- und Übergangsregelungen von zulässt.

Bonn, 2. Juli 2008. Die Handwerkskammer zu Köln hat im Zuge der Erstellung des Luftreinhalteplans (LRP) für die Stadt Bonn einen Forderungskatalog formuliert und der Stadt und der Presse Anfang Juli 2008 übermittelt. Für die Handwerkskammer ist die Einrichtung einer Umweltzone in Bonn die für die mittelständische Wirtschaft denkbar negativste Maßnahme zur Reduzierung der NO2-Belastung der Luft in der Stadt Bonn. Deshalb fordert zur Luftreinhaltung zunächst alle anderen denkbaren Maßnahmen zu prüfen und die den Mittelstand weniger belastenden Maßnahmen vorzuziehen.


Düsseldorf, im Mai 2008. Möglichst einheitliche Regelungen für die Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen hat der Umweltminister Eckhard Uhlenberg als Ziel ausgegeben. In einem Schreiben an die Handwerkskammer zu Köln erklärt der Minister, dass nach der Öffentlichkeitsbeteiligung (Ende Mai) zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet eine Anpassung der Ausnahmeregelungen in vergleichbaren Fällen auch für andere Umweltzonen in NRW beabsichtigt sei.

In Köln 1000 Autos ohne Umweltplakette erwischt: Stadt verteilt rigoros Knöllchen

Köln, im Mai 2008. Die Stadt zeigt mittlerweile wenig Verständnis für Verstöße gegen das Fahrverbot für Stinker in der Umweltzone. 110 Knöllchen gab es allein für Raser, die durch Fotos der Radaranlagen auch als Umweltsünder ertappt wurden. Insgesamt notierten die Politessen allein im April rund 1000 in der Umweltzone abgestallte Fahrzeuge ohne Plakette. In 460 Fällen kauften die Inhaber noch Plaketten nach , entgingen so einer Bestrafung und ersparten sich 40 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Die Wirkung der Umweltzone bleibt indes bisher aus. Messungen an den Hotspots in Köln ergaben keine Feinstaubreduzierung. Die Stadt sieht sich dadurch veranlasst, mit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen restriktiver zu verfahren. Zudem will man noch intensiver kontrollieren. 

Frist für Anwohner der Kölner Umweltzone endet am 30. Juni
Köln, im Mai 2008. Die Anlieger der Umweltzone in Köln müssen sich rechtzeitig Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone besorgen, wenn sie für ihr Fahrzeug keine Umweltplakette bekommen. Es reicht dann nicht mehr aus, die Zulassungsbescheinigung hinter die Windschutzscheibe zu legen. Eine Ausnahmegenehmigung erhalten jedoch nur die Fahrzeuginhaber, deren Fahrzeuge nicht nachrüstbar sind. Die anderen müssen Partikelfilter installieren lassen. Ab dem 1. Juli wird es sonst teuer: 40 Euro und 1 Punkt.

Unterschiede in den Ausnahme- und Übergangsregelungen Ruhrgebiet und Köln

Ruhrgebiet und Köln, im April 2008.

Im Ruhrgebiet soll der Regio-/Handwerkerparkausweis bis zum 31.12.2010 als Sondereinfahrgenehmigung in die Umweltzone gelten. In Köln berechtigt der Ausweis nur bis zum 6.11.2008 zur Einfahrt in die Umweltzone mit Fahrzeugen ohne Plakette und ohne Ausnahmegenehmigung. Zudem unterscheidet sich die Regelung für den Quellverkehr. Betriebe, die den Betriebssitz in der Umweltzonen haben, bekommen im Ruhrgebiet ohne jegliche weitere Nachweise eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr, in Köln hingegen müssen solche Betriebe zunächst nachweisen, dass das Nutzfahrzeug nicht mit einem Partikelfiltersystem nachrüstbar ist. Dafür kann in Köln die Ausnahmegenehmigung um ein weiteres Jahr verlängert werden, im Ruhrgebiet nicht.

Köln, 16. April 2008. Nahezu 7500 Anträge auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone mit einem Fahrzeug ohne Paklette sind insgesamt bei der Stadt Köln eingegangen. Ca. 3500 der Antragsteller hätten aber eine Plakette für ihr Fahrzeug erhalten, berichtet der stellvertretende Ordnungsamtsleiter, Hubertus Tempski. Von den verbliebenen 4000 Anträgen kommen knapp über 3200 aus dem gewerblichen Bereich. 726 Antragsteller haben ihren Wohn- oder Geschäftssitz in der Umweltzone. Ihre Anträge sind alle positiv entschieden worden. Abgelehnt worden seien 228 Anträge, da hier die Vorraussetzungen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung fehlten, ergänzt der Vertreter der Stadt Köln.

Köln, 16. April 2008. "Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wirtschaft in Sachen Umweltzone funktioniert in Köln gut und die Stadt geht bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen pragmatisch vor." So schildert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich, in der Infokreissitzung zur Umweltzone am 16. April in der Handwerkskammer die aktuelle Situation in der Rheinmetropole. Das Handwerk fordere aber angesichts der jüngsten Entwicklungen im Ruhrgebiet einheitliche Ausnahme- und Übergangsregelungen, zumindest für NRW. "Es kann nicht sein, dass ein Handwerker, wenn er in mehreren Großstädten tätig ist und einmal den Nachweis zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erbracht hat, dies in jeder weiteren Kommune erneut machen muss und möglicherweise dann noch mit unterschiedlichen Regelungen zu tun hat." So Weltrich.

Umweltzone Köln: Verletzung des Fahrverbotes kostet jetzt 40 Euro und bringt einen Punkt
Köln, 1. April 2008. Heute endet die Kulanz der Stadt bei "Stinkern". Wer ohne Plakette in die Umweltzone fährt, bekommt einen Bußgeldbescheid und muss 40 Euro zahlen und kassiert dazu noch einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Fahrer/Halter von Fahrzeugen, die grundsätzlich eine Plakette erhalten können, können allerdings das Bußgeld und den Punkt vermeiden, indem sie bei der Politesse oder bei einer anderen Verkaufsstelle nachträglich eine Umweltplakette erwerben und dies beim Ordnungsamt in Köln belegen.

Köln, 14. März 2008. Die Handwerkskammer zu Köln begrüßt die spontane Reaktion der Stadt Köln auf die Forderungen der Wirtschaft zur Umweltzone. Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, würdigt insbesondere die differenzierte Behandlung von Verletzungen des Einfahrtverbotes für Fahrzeuge ohne Plakette. „Es ist sinnvoll, dass Fahrer von Fahrzeugen, die keine Umweltplakette aufweisen, aber aufgrund ihrer Schadstoffemissionen eine erhalten können, durch den nachträglichen Kauf einer Plakette die Zahlung eines Bußgeldes von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg vermeiden können.

Reicht es, wenn man die Umweltplakette nachreicht?
Köln, 9. Januar 2008. Wer in der Umweltzone in Köln mit einem Fahrzeug ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung erwischt wird, muss ab dem 1. April 2008 mit einem Bußgeldbescheid über 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Juristen der Stadt klären zurzeit, ob eine nachträgliche Heilung des Verstoßes eintritt, wenn der Führer eines Fahrzeug, das grundsätzlich eine Umweltplakette bekommen kann, aber eine solche noch nicht trägt, nach Erhalt eines Bußgeldbescheides die Plakette auf das Fahrzeug aufbringt und bei der Stadt vorführt. Man versuche eine "kundenfreundliche" Regelung zu finden, so die Stadt.

Kfz-AU-Betriebe können die Plaketten auch an Sonn- und Feiertagen verkaufen 

Köln, 21. Dezember 2007. Das Ordnungsamt der Stadt Köln sieht keine Probleme, wenn ein  Kfz-AU-Betrieb Umweltplaketten an einem Sonn- oder Feiertag verkauft. Robert Kilp, der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung teilte das dem Handwerk auf Anfrage mit. Kilp "Der Verkauf der Plaketten fällt weder unter das Ladenschlussgesetz noch unter das Sonn- und Feiertagsgesetz. Es bedarf somit keiner Ausnahmegenehmigung, wenn ein Betrieb davon Gebrauch machen willl."

Ruhrgebiet: Regierungspräsidenten zeigen den Industrie- und Handelskammer Ampelkarte
NRW, im Dezember 2007. Die drei für das Ruhrgebiet zuständigen Bezirksregierungen zeigten den Hauptgeschäftsführern der Industrie- und Handelskammern bei einem Treffen die "Ampelkarte". Unter der Ampelkarte verstehen die Fachleute eine Karte, in der je nach Luftschadstoffkonzentration die Regionen des Ruhrgebietes als rote, gelbe und grüne Flächen dargestellt sind. Wie von der Landesregierung zu erfahren war, wird nun im Ruhrgebiet alles daran gesetzt, noch in 2008 - wahrscheinlich zum Jahresende - Luftreinhaltepläne LRP zu verabschieden und umzusetzen. In den LRP sind dann die Umweltzonen für das Ruhrgebiet konkret ausgewiesen.

Ab dem 8.12.2007 gibt es auch für Fahrzeuge mit geregelten Kat's der ersten Generation grüne Umweltplaketten
Berlin, 6. Dezember 2007. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2007 die erste Änderungsverordnung zur Kennzeichungsverordnung verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt am 7.12. Damit tritt die Verordnung am 8. Dezember 2007 in Kraft. Für Besitzer von Benzinfahrzeugen mit der sechstelligen Schlüsselnummer zu 1 (alter Fahrzeugschein), die mit den Ziffern 01, 02 oder 77 endet, erhält dann auch eine grüne Umweltplakette. Zudem wird in der Verordnung die Zuteilung von Plaketten für nachgerüstete Dieselnutzfahrzeuge vorgesehen. Oldtimer mit H-Kennzeichen oder 07er Kennzeichen sind vom Fahrverbot in Umweltzonen nun generell befreit.

Köln, 27. November 2007. Unbürokratische Wege hat das Kölner Amt für öffentliche Ordnung eingeschlagen, um Autobesitzern zu einer Umweltplakette zu verhelfen. Am nächsten Samstag, 01. Dezember 2007 stehen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle wieder von 11:00 bis 18:00 Uhr an der Schildergasse/Neumarkt (vor Kaufhaus PC) und geben zum Preis von 5 Euro Plaketten an diejenigen Autobesitzer ab, die ihren normalen Fahrzeugschein oder die neuere Zulassungsbescheinigung I dabei haben. Der Wohnsitz der Halter spielt dabei keine Rolle.

Wechsel unwirksamer Filter auf Kulanz?
Köln, 27.November 2007. Autofahrer, die in Unkenntnis einen unwirksamen Partikelfilter haben montieren lassen, können nach Auffassung von Bundesregierung und Verbraucherschützern bei ihrer Kfz-Werkstatt diesen jetzt auf Kulanz gegen einen wirksamen austauschen lassen, vorausgesetzt es gibt einen solchen. Gibt es ihn nicht, muss der Betrieb, so die Verbraucherschutzorganisationen, den Originalzustand, des Fahrzeugs wieder herstellen.

Achtung beim Nachrüsten von Partikelfiltersystemen
Berlin, im November 2007. Wenn Sie Ihr Dieselfahrzeug mit einem Partikelfiltersystem nachrüsten wollen, ist Vorsicht geboten. Bestimmte Dieselpartikelfilter der Firmen Bosal, GAT und Tenneco, die allerdings nicht mehr hergestellt werden, sind abgastechnisch ungeeignet. Die Betriebserlaubnis für diese Systeme wurde zwischenzeiltich vom Kraftfahrtbundesamt gelöscht. Lassen Sie Partikelfiltersysteme nur von geeigneten Kfz-Fachbetrieben - dies sind in der Regel - Innungsmitglieder - installieren. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Kfz-Innung. Sie kann Ihnen Ihrem Wohnsitz naheliegende Betriebe benennen.

Wo gibt es die Umweltplakette - Kfz-Innungen planen große Infokampagne

Köln, 22. November 2007. Eine Umweltplakette bekommt man bei vielen Stellen, z.B. bei der Zulassungsstelle, bei TÜV oder DEKRA, allerdings nur, wenn das Fahrzeug einer Emissionsklasse entspricht, für die es eine Plakette gibt. Die Umweltplakette erhält man aber auch beim Kfz-Fachbetrieb und hiergibt es noch mehr. Der Kfz-Fachbetrieb informiert für den Fall, dass das Fahrzeug keine Plakette erhält, auch darüber, ob eine Nachrüstung mit Partikelfilter technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Verlässliche Auskünfte bekommt man natürlich auch zu den Kosten einer Nachrüstung. Die Entscheidung, ob Nachrüstung oder Neukauf die bessere Lösung ist, wird bei einer fachkompetenten Beratung sehr schnell deutlich. Also ist jeder, der eine Umweltplakette braucht, gut beraten, eine Kfz-Fachwerkstatt aufzusuchen. Ein Liste von Fachbetrieben gibt es bei der zuständigen Innung:

Kfz-Innung-koeln
Kfz-Innunghandwerk Bergisches Land
Kfz-Innung Bonn-Rhein-Sieg.de

Kfz-Innung Rhein-Erft


Umweltzone Köln: Handwerkskammer führt Gespräch mit Umweltminister Eckhard Uhlenberg

Düsseldorf, 14.11.2007. Kammerpräsident Franz-Josef Knieps und Hauptsgeschäftsführer Dr. Ortwin Weltrich konnten dem Umweltminister des Landes NRW Eckhard Uhlenberg und seine Mitarbeiter davon überzeugen, dass es vor Einführung der Umweltzone in Köln per 1. Januar 2007 noch ein Spritzentreffen zwischen Vertretern des Ministeriums, der Stadt Köln und der Bezirksregierung Köln geben muss, um die Handhabung des Fahrverbotes, die Umsetzung der Ausnahme- und Übergangsregelungen und eine unbürokratische und unternehmerfreundliche Verwaltungspraxis bei der Stadt zu erörtern. Zu dem Treffen soll laut Minister Uhlenberg auch die Handwerkskammer eingeladen werden.

Bei dem Gespräch am 14.11. im Ministerium nahm auch der Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages Rainer Nolten teil, dem es dabei um NRW-weite Fragen zu Umweltzonen ging.

Antragsformulare und Infoflyer im Internet

Köln, 5. November 2007. Die Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen und den offiziellen Infoflyer zur Umweltzone finden Sie auf den Internetseiten der Stand Köln und hier:

Antragsformulare
Infoflyer

Stadt Köln richtet in der Kfz-Zulassungsstelle Hotline ein
Köln, 25.10.2007. Anfragen zur Umweltzone, zu Ausnahme- und Übergangsregelungen können jetzt direkt an die Kfz-Zulassungsstelle gerichtet werden. Die Stadt hat dazu die Hotline 0221/221-26013 eingerichtet. Auch Anträge auf Ausnahmegenehmigung und schriftliche Fragen gelangen jetzt mit der zentralen E-Mail- Adresse kfz-Zulassungsstelle@stadt-koeln.de direkt an den richtigen Schreibtisch. Zur Beanwortung von Fragen und zur Bearbeitung von Ausnahmegenehmigungsanträgen stehen bei der Zulassungsstelle extra 19 Mitarbeiter zur Verfügung.

Umweltplaketten: Benziner mit Kat nach US-Norm und nachgerüstete Dieselnutzfahrzeuge müssen noch warten

Berlin, im Oktober 2007.
Sie sollte eigentlich längst im Bundesrat beschlossen sein, die erste Änderungsverordnung zu der Ende März in  Kraft getretenen Kennzeichungsverordnung. Dann reichte jedoch das Bundesland Hessen den Antrag ein, die Oldtimer grundsätzlich von Fahrverboten in Umweltzonen auszunehmen. Der Bundesrat nahm diesen Antrag an. Nun muss die Änderungsverordnung nochmals durch die einzelnen Ressorts und kann frühestes in den Kabinettssitzungen ab 7.11. oder am 14.11. beschlossen werden, und zwar nur dann, wenn die Ressorts sich auf eine Aufnahme der Oldtimer verständigen. Danach müsste wiederum die Zustimmung der EU eingeholt werden, auch das Zeit brauchen. Einigen sich die Ressorts nicht, muss die Verordnung wieder in den Bundesrat. Das könnte dann aber frühestens in der Sitzung am 30. November passieren. Die Verkündung würde dann vorraussichtlich erst Mitte Dezember erfolgen. Erst dann würde auch eine rechtlich verbindliche Aussage zur Zuordnung mit Partikelfilter nachgerüsteter Nutzfahrzeuge zu Umweltplaketten möglich.

Köln, 10. Oktober 2007.
Die Kammer hatte eingeladen und alle kamen. Mit dem Infokreis Umweltzone Köln möchte die Handwerkskammer den Dialog zwischen Stadt, Bezirksregierung und Wirtschaft in Sachen Umweltzone weiter intensivieren. Vertreter des Einzelhandels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Landschafts- und Gartenbaus und natürlich des Handwerks informierten sich am 10.10. in Rahmen einer ca. dreistündigen Tagung über den Stand der Vorbereitung bei Umweltzone Köln und den damit in Verbindung stehenden Einschränkungen für den Straßenverkehr ab dem 1.1.2008.

 

 

Köln, 4. Oktober 2007.

Die Stadt Köln und die Bezirksregierung Köln haben jetzt endlich verbindliche Einzelheiten zur Einführung der Umweltzone und zu den Ausnahme- und Übergangsregelungen bekannt gegeben. Die von der Handwerkskammer geforderte Terminverschiebung auf 1. Juli 2008 wurde abgelehnt. Auch die Forderung nach großzügigen und unbürokratischen Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende wurde nicht berücksichtigt.

Stadt Köln lädt zur Pressekonferenz: Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot werden vorgestellt

Köln, 4. Oktober 2007. Zur einer Pressekonferenz lädt die Stadt Köln am heutigen Vormittag um 10:30 Uhr in das Rathaus ein. Die Stadt möchte die mit der Bezirksregierung abgestimmten Ausnahme- und Übergangsregelungen zu dem ab dem 1. Januar 2008 in der Kölner Umweltzone vorgesehenen Fahrverbot bekannt geben. Die Presseeinladung können Sie hier downloaden:

Presseinladung

Umweltzone Köln: Bezirksregierung ung Stadt stimmen per Telefon die Ausnahme- und Übergangsbestimmungen ab
Köln, 2. Oktober 2007. Im Rahmen einer Telefonkonferenz stimmten Vertreter der Bezirksregierung und Verantwortliche der Stadt am vergangenen Freitag den Katalog für die Ausnahme- und Übergangsbestimmungen zum Fahrverbot in der ab 1. Januar 2008 in Köln geltenden Umweltzone ab. Details hierzu sollen im Rahmen in den nächsten Tagen noch im Rahmen einer Pressenkonferenz bekannt gegeben werden.

Köln, 2. Oktober 2007. Nachdem sich die Handwerkskammer zu Köln seit Wochen mehrfach kritisch zu der Einführung der Umweltzone per 1.1.2008 geäußert hat, nimmt die Zahl derer zu, die sich der Kammermeinung anschließen. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Einzelhandelsverband eine Presseerklärung herausgegeben, in der er eine Verschiebung der Umweltzone, wie von der Handwerkskammer vorgeschlagen, fordert. Nun hat auch die CDU-Fraktion im Regionalrat die Bedenken der Kammer aufgegriffen und mit einer Pressemitteilung auf die zu erwartenden Probleme in kleineren Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Handwerks, hingewiesen. Auch das Festhalten am Einführungstermin 1. Januar 2008 wird seitens der CDU-Fraktion heftig kritisiert.

Bundesverwaltungsgericht macht den Weg frei für Feinstaub-Klagen

Leipzig, 27. September 2007. Das Urteil der Leipziger Richter ist ein schwerer Schlag für Kommunen. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig haben heute entschieden, dass Anwohner einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub haben. Die Folgen für die Kommunen können erheblich sein. Bei Überschreitung der Grenzwertbelastung können Bewohner von stark befahrenen Straßen gegen Kommunen klagen, wenn diese keine Maßnahmen ergreifen, die die Feinstaubemissionen reduzieren. Kommunen können somit gezwungen sein, ggf. auch ohne Aktionsplan vorübergehend Fahrverbote für besonders stark belastete Straßen / Gebiete vorzusehen.

Köln, 26. September 2007. Nicht etwa, dass die Kammer die Akzeptanzprobleme vorausgesehen hätte, aber sie ist nicht jetzt nicht mehr allein mit Ihrer Kritik an der Einführung der Umweltzone zum 1. Januar 2008. Mittlerweile haben auch der Einzelhandelsverband EHV und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DeHoGa die kurzfristige Einführung der Zone bemängelt.

Kammer und Kreishandwerkerschaften informieren die Region

Umweltzone Köln betrifft auch die Handwerksbetriebe und Bürger im Umland

Kölln, 25./26. September 2007.  In gemeinsamen Presseinformationen haben die Kreishandwerkerschaften im Raum Köln/Bonn und die Handwerkskammer darüber informiert, dass die Auswirkungen der ab Januar 2008 geltenden Umweltzone Köln auch die Handwerksbetriebe in der Region und überhaupt jeden Bürger im Kölner Umland betreffen können. Was ist zu tun, wenn diese Unternehmen Kunden in der Kölner City haben?

Presseerklärung Rhein-Erft-Kreis


Presseerklärung Leverkusen/Rheinisch-Bergischer Kreis

Presseerklärung Oberbergischer Kreis

Presseerklärung Bonn/Rhein-Sieg-Kreis

Stadtrat beschließt Katalog zu Ausnahme- und Übergangsregelungen
Köln, 18.09.2007. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung den Verwaltungsentwurf der Ausnahme- und Übergangsregelungen für ein Fahrverbot in der ab 1.1.2008 eingerichteten Umweltzone mit einer Ergänzung beschlossen. Oldtimer, die ein "H"-Kennzeichnen tragen, sollen vom Fahrverbot verschont bleiben. Ansonsten wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Bedenken der Handwerkskammer wurden vom Stadtrat nicht geteilt und die Anregungen, die die Schärfen der Regelungen für Handwerksunternehmen wohl erheblich reduziert hätten, leider nicht aufgegriffen. Nun muss der Regelkatalog noch von der Bezirksregierung beurteilt und bestätigt werden. Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens hier die Interessen der kleinen und mittelständischen Betriebe berücksichtigt werden.

Ausnahmenkatalog zur Umweltzone im Kölner Wirtschaftausschuss
Köln, 17. September 2007.Der Wirtschaftsausschuss der Stadt Köln wird in seiner Sitzung am 17. September darüber zu entscheiden haben, ob er die seitens der Stadtverwaltung ausgearbeiteten Ausnahme- und Übergangsregelung an den Stadtrat zur Beschlussfassung weiterleitet. Die Handwerkskammer hat nachdem sie eine zeitliche Verschiebung der Umweltzone gefordert hatte gleichzeitig, Ergänzungen und Präszisierungen im Ausnahmekatalog angeregt. Es bleibt abzuwarten, welche Vorschläge davon noch aufgenommen wurden.

Berlin, 6. September 2007. In Vielen Kommunen wird die Einrichtung von Umweltzonen vorbereitet, in die nur noch Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß einfahren dürfen. In Köln soll eine solche Umweltzone ab 1.1.2008 die Schadstoffbelastung der Luft in der Innenstadt reduzieren. Von dem dann drohenden Einfahrverbot sind vielfach auch Handwerksunternehmen betroffen, deren Nutzfahrzeuge nicht den Anforderungen der Schadstoffklassen 2, 3 oder 4 entsprechen. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel will deshalb ab sofort die Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge (bis 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) im Rahmen des ERP- Umwelt- und Energiesparprogramms fördern.

fe/hgf

Köln, 4. September 2007. 
"Liebe Mitglieder, wir kämpfen in Ihrem Interesse und im Interesse Ihrer Mitarbeiter für eine sechsmonatige Verschiebung der Umweltzone in Köln. Der seitens der Stadt letzte Woche im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellte Katalog für Ausnahme- und Übergangsregelungen greift zwar eine unsererseits bereits im Frühjahr angeregte Regelung auf, erfasst aber aus unserer Sicht in einigen zentralen Punkten nicht ausreichend Ihre Interessen. Wir wollen, dass Sie, wie Sie es in Ihren Betrieben gewohnt sind, wichtige Entscheidungen ausreichend vorbereiten und gut organisiert umsetzen können. Die Folgen einer kurzfristigen Einrichtung der Umweltzone können für Ihren Betrieb und Ihre Beschäftigten beträchtlich sein. Informieren Sie sich deshalb bitte auf unseren Internetseiten und bei unserem Fachmann, Bernd Kraemer, E-Mail: feinstaub@hwk-koeln.de, Telefon 0221/2022-227 über das, was Sie auf jeden Fall jetzt schon tun können, um nicht Gefahr zu laufen, überrascht zu werden. 

Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer

fe/hgf

Handwerk warnt: Umweltzone gefährdet die Versorgung der innerstädtischen Bevölkerung

Köln, 21. August 2007. Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, hält die beabsichtigte Einrichtung der Umweltzone in Köln zum 1. Januar 2008 für übereilt. Wir benötigen ein abgestimmtes Verfahren in NRW. Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in der Kölner Innenstadt muss auch in den nächsten Jahren sichergestellt sein. Informationen zu Umweltzonen erhalten Sie bei: Bernd Kraemer Telefon: 0221/2022-227 E-Mail: kraemer@hwk-koeln.de