Es gab zu den Ausnahme- und Übergangsregelungen zur Umweltzone (s. auch unseren Artikel vom 30.08.2007) noch viel Diskussionsbedarf in der Sitzung des Fachausschusses am 4. September bei der Bezirksregierung Köln. In eine Umweltzone darf grundsätzlich kein Kfz einfahren. Eine generelle Ausnahmegenehmigung sollen in Köln neben Sonderfahrzeugen Fahrzeuge bekommen, die aufgrund ihres Schadstoffausstoßes (NOx/Stickoxide und PM10/ Feinstaub) gemäß der Anfang März 2007 in Kraft getretenen Kennzeichnungsverordnung eine rote, gelbe oder grüne Plakette erhalten. Diese berechtigt dann zunächst bis Ende 2009 zur Einfahrt in die Umweltzone und muss sichtbar hinter der Winschutzscheibe angebracht werden. Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten, dürfen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen - und nur mit einer Ausnahmegenehmigung - einfahren. Der Entwurf des Ausnahmeregelkatalogs, der nicht nur aus Sicht der Handwerkskammer noch einiger wesentlicher Ergänzungen / Anpassungen bedarf, soll Mitte September vom Stadtrat verabschiedet werden.
" Die präsentierten Sonderregelungen greifen zwar stellenweise sinnvolle von der Handwerkskammer schon vor Monaten angeregte Maßnahmen für ein möglichst unbürokratisches Verfahren zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung auf, nämlich die Anerkennung des RegioParkausweises als zeitlich begrenzte Einfahrtberechtigung im Rahmen einer Übergangsfrist. Es muss noch nachgebessert werden, um die Versorgung der Bevölkerung innerhalb der Umweltzone sicherzustellen und eine unverhältnismäßige Belastung der Handwerksbetriebe zu vermeiden", stellt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dr. Ortwin Weltrich fest. Er hält eine Verschiebung der Umweltzone um sechs Monate für zwingend erforderlich. "Es gibt keinen Grund, etwas übers Knie zu brechen. Köln wäre die einzige Stadt in NRW, die per 1.1.2008 eine Umweltzone erhält. Andere Städte wie Düsseldorf und Ballungsgebiete wie das Ruhrgebiet haben die Einrichtung einer Zone auf Mitte 2008 verschoben." Weltrich sieht eine auf Landesebene abgestimmte Verfahrensweise bei Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen als dringend erforderlich an: "Unsere Handwerksunternehmen brauchen einheitliche Regelungen, da sie nicht nur in Köln Aufträge erledigen, sondern auch in Wuppertal, Düsseldorf und in anderen an den Kölner Kammebezirk angrenzenden Städten."
Es gibt mittlerweile umfangreiche Informationen über die möglichen Ausnahme- und Übergangsregelungen, es ist nur fraglich, was letztendlich zum Tragen kommen wird. Wir werden Sie zukünftig über das Internetportal www.koeln.umweltzonen-nrw.de auf dem Laufenden halten und dort Tipps und Ansprechpartner aufführen.
Ein Tipp vorab: Kaufen Sie rechtzeitig Umweltplaketten für Ihre Fahrzeuge. Die Plaketten erhalten Sie u.a. bei Innungsbetrieben des Kfz-Handwerks.









