Umweltzone Köln: Noch hat die Stadt nicht auf jede Frage eine Antwort
Bei der Begrüßung der Referenten und Gäste durch den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich, unterstrich dieser nochmals die Befürchtungen der Handwerkskammer bei der Einführung der Umweltzone zum 1. Januar 2008. Der Termin müsse verschoben werden. Die betroffenen Personenkreise könnten, insbesondere im Kölner Umland, nicht mehr rechtzeitig informiert werden. Notwendige Verwaltungsverfahren, wie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, seien aus Sicht der Kammer zum Jahresende nicht zügig durchführbar.
In Einzelreferaten wurden die Hintergründe zur Einrichtung der Umweltzone und die Konsequenzen erläutert. Die aktuellen Überschreitungen der Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe in der Luft wurden von dem zuständigen Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln, Franz-Willi Iven, vorgestellt. Iven machte dabei deutlich, dass es zwar auch im Bereich Feinstaub in 2008 bereits Überschreitungen der Grenzwerte gegeben habe, aber das weitaus größere Problem in Köln die Stickoxide darstellten. Ab 2010 sind die EU vorgegeben Grenzwerte absolut verbindlich. Das Besondere an der Stickoxid Problematik ist, dass durch Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit Rußfilter der Stickoxid Ausstoß nicht reduziert, sondern noch erhöht wird. Der Rußfilter verursacht durch den entstehenden höheren Gegendruck im Abgasstrang höhere Kraftstoffverbräuche und höhere Verbrennungstemperaturen. Hierdurch steigt der Anteil an Stickoxiden im Abgas. Auch bei Fahrzeugen neueren Baujahrs stellt sich der Stickoxidausstoß als Problematisch dar. Erst neueste Generationen von Diesel- und Benzinmotoren sind umweltfreundlicher. Wenn also Köln durch die Umweltzone die Feinstaubbelastung und das Fahrverbot in den Griff bekommt, bleibt abzuwarten, wie sich die Stickoxidbelastung ändert. Iven berichtete auch, dass nicht in nur Köln di
e Überschreitung von Schadstoffen in der Luft feststellbar wei, sondern auch in anderen NRW Städten und Ballungsgebieten.
Von Umweltamt der Stadt Köln referierte Dr. Ludwig Arentz zum Ausmaß der Umweltzone, zu den den Messpunkten für Luftschadstoffe und zu den Messergebnissen an den sogenannten Hotspots. Zudem erläuterte Arentz die Ausnahme- und Übergangsregelungen zum Fahrverbot und stellte nochmals den aus Sicht der Stadt akuten Handlungsbedarf heraus. Auch aufgrund des vor wenigen Tage gefällten Urteils des Bundesverwaltungsgericht zur Klagemöglichkeit von Bürgern bei übermäßiger Schadstoffbelastung der Luft, würde die Verfahrensweise der Stadt untermauern. Eine großflächigere Umweltzone mit eingeschränkten Verkehr sei aus Sicht der Stadt Köln effizienter und die Bürger besser, als für den Gesamtverkehr gesperrte Straßenzüge.
Robert Kilp, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, schilderte die beabsichtigte Verfahrensweise bei der Umsetzung der Umweltzone und bei den anstehenden Ausnahmegenehmigungsverfahren. So sei verbindlich davon auszugehen, dass am 1.1.2008 die Umweltzone eingerichtet ist. Die Schilder werden zurzeit aufgestellt und die "Mützen" rechtzeitig abgezogen. "Wir werden in den ersten drei Monaten bei der Ahndung von Verstößen gegen das Fahrverbot noch Rücksicht üben und freundliche Hinweise geben, danach müssen wir dann aber die Missachtung rügen. Aus unserer Sicht wäre es klug gewesen, die Verstöße als Ordnungswidrigkeit zu behandeln, aber aufgrund bundeseintlicher Regelungen müssen auch wir diese mit Bußgeldverfahren verfolgen. Ein bürokratisch wesentlich aufwendigeres Verfahren." 40 Euro und einen Punkt in der Verkehrsünderkartei ristiert derjenige, der in die Umweltzone widerrechtlich einfährt.
Keine Antwort wußte Kilp auf die Frage des Geschäftsführers der Kfz-Innung Köln, Norbert Werner, ob die Kunden eines am Clevischen Ring innerhalb der Umweltzone liegenden Kfz-Betriebes, wenn sie für ihr Fahrzeug keine Plakette bekommen zumindest eine Ausnahmegenehmigung für ihre Fahrzeuge für den Werkstattbesuch bekämen.
Auch die Frage des Vertreters des Hotel- und Gaststättenverbandes, ob es zukünftig bereits bei Grenzübertritt nach Deutschland für ausländische Fahrzeuge Plaketten oder Ausnahemgenehmigungen gebe, oder ob die Stadt für die ausländischen Gäste eines in der Zone liegenden Hotels einen 24-Stunden-7-Tage-Service böte, damit diese mit Ihrem Fahrzeug zum Hotel kämen, blieb zumindest zum Teil ungeklärt. Die Servicezentrale der Stadt sei auch samstags zu erreichen führte der Ordnungsamtsleiter Kilp aus.
Der Vertreter des Landesinnungsverbandes des Kfz-Handwerks, Horst Jansen, macht auf die mangelnde Verfügbarkeit von Rußfiltern, insbesondere bei älteren Nutzfahrzeugen aufmerksam. Die 1. Änderungsverordnung zur 35. BImschV (Kennzeichungsverordnung) sei zwar durch den Bundesrat abgesegnet, allerdings noch nicht in Kraft. Die Änderungsverordnung umfasst nun auch die nachgerüsteten Nutzfahrzeuge und ermöglicht deren Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe und somit zu einer bestimmten Plakette.
Ein Problem sei damit erschlagen. Jetzt gebe es für einen Betrieb der an der Nachrüstung seines Nutzfahrzeugs interessiert sei Gewissheit darüber, ob das Fahrzeug anschließend eine Plakette bekommt. Das nächste Problem tue sich aber damit auf. Die Hersteller von Rußfiltersystemen seien weniger interessiert an der Nachrüstung von einer überschaubaren Zahl alter Fahrzeuge. Hier verspricht man sich kein Geschäft. Aufgrund erwarteter geringer Absatzzahlen, würden die Systemherstellungskosten im Endeffekt hohe Verkaufspreise zur Folge haben. Deshalb werde es in auch in Zukunft für ältere Nutzfahrzeuge keine Nachrüstsets geben. Und für neuere Nutzfahrzeuge kann es bei den Nachrüstsätzen durchaus zu Lieferengpässen kommen. Einzelheiten erfährt über die Fachwerkstatt oder über die Hersteller von Partikelfiltersystemen.
Stephan Breitbach von der KfW Bank erläuterte die Möglichkeiten über zinsgünstige Darlehen aus dem ERP Umwelt- und Energieeinsparprogramm emissionsarme neue Nutzfahrzeuge anschaffen zu können. Die Inanspruchnahme dieser Mittel stehe allerdings in Abhängigkeit von bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich sie zu unterscheiden bie der Förderung nach leichten Nutzfahrzeugen mit einen zul. Gesamtgewicht bis 12 t und schweren Nutzfahrzeugen über 12 t. Einzelheiten erfahre man auf den Seiten der KfW Bank www.kfw-bank.de und bei der Hausbank, über die ERP-Dahrlehenanträge gestellt werden müssen.
Fazit:
Das Fazit aus der Veranstaltung zog seitens der Kammer Ulrich Fesser. Die Befürchtungen der Handwerkskammer im Kontext mit der Umweltzone seien durch die Referate und die anschließende Diskussion nicht ausgeräumt, sondern zumindest zum Teil sogar untermauert worden. Man werde sich weiter für eine zeitliche Verschiebung der Umweltzone stark machen. Es sei dennoch ein wesentliches Ziel, die Informationsverbreitung zur Umweltzone tatkräftig zu unterstützen. Ein Werkzeug hierfür sei das Internetportal www.umweltzonen-nrw.de auf dem nahezu alles rund um die Kölner Umweltzone nachzulesen sei. Die Handwerkskammer werde gemeinsam mit den Kreishandwerkschaften und Innungen, mit der Stadt und der Bezirksregierung eine Informationskampagne für den Kölner Kammerbezirk starten. Sie werde, wenn es erforderlch scheint, wieder zu einem Treffen des Infokreises Umweltzone Köln einladen, um eine möglichst unbürokratische und transparente Verfahrensweise im Sinne der Gewerbetreibenden zu erreichen.









