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Deadline für die Einfahrt in die Umweltzone Köln mit dem Handwerkerparkausweis:

 

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Weltrich sieht in Köln auch einen dringenden Anpassungsbedarf bei der Sonderregelung per Regioparkausweis. Im Ruhrgebiet wird der Handwerker- / Regioparkausweis als Sondergenehmigung zur Einfahrt in Umweltzonen bis zum 31.12.2010 akzeptiert. Das sehen die Luftreinhaltepläne und die mit ihnen am 21. April gemeinsam öffentlich ausgelegten Ausnahme- und Übergangsregelungen so vor. "Man habe die in Köln erarbeiteten Regelungen für das Ruhrgebiet zusammen mit den betroffenen Kommunen weiterentwickelt. Eine einheitliche Regelung im Land NRW sei wünschenwert," betonte der Dezernent für Umweltschutz der Bezirksregierung Düsseldorf, Gerhard Kaltwasser, bei der Sitzung in der Kölner Kammer. Die Stadt Köln sieht den "Schwarzen Peter" bei der Landesregierung. Sie soll nach Ansicht des stellvertretenden Leiters des Kölner Ordnungsamtes, Hubertus Tempski, eine Vereintlichung der Umweltzonenregelungen per Erlass vorgeben. Dann werde auch in Köln angepasst, betonte er vor den aus den Wirtschaftsorganisationen der Region Köln-Bonn bei der Infokreissitzung anwesenden Multiplikatoren.

 

Das von Herrn Minister Uhlenberg Ende März an die Handwerkskammer zu Köln gerichtete Antwortschreiben auf den Forderungskatalog der Köln-Bonner Wirtschaft, enthält einen deutlichen Hinweis darauf, dass sich die Landesregierung NRW der Bedeutung des Fahrverbotes in Umweltzonen für die mittelständische und bevölkerungsnahe Wirtschaft bewusst geworden ist und eine möglichst unbürokratische und landesweit gleiche Regelung anstrebt.