Das Schreiben des Umweltministers ist die Antwort auf die schriftliche Anregung der Handwerkskammer zu Köln, die Ausnahmeregelungen im Ruhrgebiet als NRW-weite Regelungen - also auch für Köln - zu übernehmen. Uhlenberg macht aber auch deutlich, dass das Ziel - Einhaltung der Grenzwerte - dabei nicht erheblich beeinträchtigt werden dürfe und die Anpassung nicht zur Unwirksamkeit bestehender Luftreinhaltepläne führen dürfe. Als wesentliches Ziel ihres Engagements in Sachen Umweltzone sieht die Handwerkskammer zu Köln die längerfristige Gültigkeit des Handwerker / Regio-Parkausweises in Köln bis zum 31.12.2010 (wie im Ruhrgebiet).
Der Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet tritt per 1. Juli 2008 in Kraft. Bis dahin sollte klar sein, ob die Regelungen in Köln angepasst werden.









