Allgemeinverfügung für Umweltzonen in NRW sinnvoll
Es ist Köln schon aufwendig als Gewerbetreibender für ein Fahrzeug, das keine Umweltplakette bekommt, eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone zu erhalten. Es muss für jedes Fahrzeug einzeln eine Genehmigung beantragt werden, für deren Erhalt verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Hat man dann im begründeten Fall eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt sie nur 12 Monate und nur für die Umweltzone in Köln. Für andere Kommunen in NRW, die zukünftig eine Umweltzone einrichten, muss wohl ein Unternehmer nach jetzigem Sachstand bei jeder Kommune, in der er Dienstleistungen erbringen will, einen neuen Antrag stellen und ggf. weitere Voraussetzungen erfüllen. Das ist ein großer und vermeidbarer administrativer Aufwand.









