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Deadline für die Einfahrt in die Umweltzone Köln mit dem Handwerkerparkausweis:

 

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Eineinhalb Jahre hat sich die Handwerkskammer zu Köln für eine unbürokratische Verfahrensweise beim Umgang mit Ausnahme- und Übergangsregelungen zur Kölner Umweltzone stark gemacht. Im Vordergrund stand dabei die Anerkennung des Regio-Parkausweises für Handwerksunternehmen als Sonderberechtigung zum Befahren der Kölner Umweltzone mit Fahrzeugen ohne Umweltplakette. Bezirksregierung und Stadt verständigten sich im Herbst 2007 nur auf ein eng begrenztes Zeitfenster für die Sonderregelung. Nur wer den Parkausweis bis Anfang November 2007 beantragt hatte, konnte auch mit einem Fahrzeug, dass aufgrund der Einstufung in die Schadstoffklasse keine Umweltplakette erhielt, ein Jahr lang in die Umweltzone.

Was Köln ablehnte, gelang Mitte des Jahres im Ruhrgebiet. Das Land NRW, die zuständigen Bezirksregierungen und die Ruhrgebietskommunen mit Umweltzonen verständigten sich darauf, den Regio-Parkausweis gegenseitig anzuerkennen und machten damit den Weg frei für eine landesweite Vereinheitlichung. Der Regio-Parkausweis, der im Ruhrgebiet bis zum 31.12.2010 als Sonderberechtigung zum Befahren von Umweltzonen gilt, soll nun für alle Umweltzonen in NRW Gültigkeit haben. Der entsprechende Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen wird aber von der Stadt abgelehnt. Der Handwerkskammer gegenüber haben der Stadtdirektor Guido Kahlen und die Beigeordnete Marlis Bredehorst lediglich einen zweimonatigen Prüfungszeitraum angekündigt, in dem anhand von Einzelfallentscheidungen die dringend anstehenden Ausnahmegenehmigungsanträge insbesondere dann, wenn eine Existenzgefährdung nachgewiesen worden ist, entschieden werden sollen.

 

Die Handwerkskammer zu Köln hatte die Stadt nach Bekanntwerden des Erlasses aufgefordert, die Anpassung an die Ruhrgebietsregelung noch in diesem Jahr vorzunehmen, um für Ihre Mitgliedsbetriebe Planungssicherheit zu erhalten. „In der wirtschaftlich schwierigen Phase ist eine Entlastung der Betriebe von weiterem Verwaltungsaufwand dringend erforderlich – das wäre über eine generelle Regelung möglich“, betont Dr. Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Die Stadt hat in einer statistischen Untersuchung ca. 150 Fälle ermittelt, die derzeit von einer generellen Regelung über den Regio-Parkausweis profitieren würden; aus Sicht der Handwerkskammer ausreichend viele, um die im Ruhrgebiet zwischenzeitlich praktizierte unkomplizierte Verwaltungspraxis zu übernehmen. Auf der anderen Seite ist die Zahl der Fälle wiederum nicht so hoch, dass dadurch die Ziele der Umweltzone gefährdet werden könnten. Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich häufig um Spezialfahrzeugen, die nicht einfach ersetzt werden können. Entsprechende Investition und den Handwerksbetrieben derzeit auch gar nicht möglich.

 

Weltrich sieht jetzt die Ratsfraktionen in der Verantwortung: „Die Fraktionen müssen schnellstmöglich noch in diesem Jahr - selbst wenn es nur über einen Dringlichkeitsantrag in der nächsten Ratssitzung am 18.12.2008 möglich wird - den Beschluss fassen, dass sich Köln der landesweiten Regelung anschließt, um in schwierig werdender Wirtschaftslage den Handwerksbetrieben ein positives Zeichen zu geben. Arbeitsplätze im Handwerk sollten nicht über unnötigen Bürokratismus gefährdet werden.“

Aktuelle Informationen zu den aktuellen Entwicklungen hält die Handwerkskammer zu Köln auf diesem Umweltzonenportal bereit und die Stadt Köln unter www.koeln.de. Weitere Infos erhalten Sie bei der Handwerkskammer zu Köln unter Tel. 0221/2022-293 und bei der Stadt Köln unter Tel. 0221/221-26013.