Handwerkskammer begrüßt die Neufassung des Luftreinhalteplans Köln - Regio-Parkausweis gilt jetzt auch als Sondergenehmigung zum Befahren der Umweltzone in KölnHandwerkskammer begrüßt die Neufassung des Luftrein-halteplans Köln - Regio-Parkausweis gilt jetzt auch als Sondergenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Köln
Mit der Neufassung des Luftreinhalteplans hat die Bezirksregierung Köln unter anderem die Forderung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW, den Regio-Parkausweis bis zum 31.12.2010 als Sondergenehmigung zum Befahren von Umweltzonen anzuerkennen, umgesetzt. Ab sofort sind damit Inhaber eines gültigen Regio- / Handwerkerparkausweises legitimiert auch ohne Umweltplakette oder Einzelausnahmegenehmigung mit ihren Werkstattfahrzeugen die Kölner Umweltzone zu befahren. Der Parkausweis muss dazu deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Die Handwerkskammer zu Köln begrüßt diese Regelung deshalb besonders, weil sie mehr als eineinhalb Jahre sowohl auf lokaler Ebene als auch auf Landesebene dafür gekämpft hat. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln Dr. Ortwin Weltrich: „Es ist für uns in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit ein deutliches Signal. Die Möglichkeit über den Regio-Parkausweis die Umweltzone befahren zu können, erspart vielen Handwerksunternehmen den Weg über Einzelausnahmegenehmigung und somit einen erhöhten administrativen Aufwand." Der Regio-Parkausweis kann mit bis zu sechs darin eingetragenen Fahrzeug genutzt werden." Zwar kostet der Ausweis mit 305 Euro pro Jahr mehr als eine Einzelausnahmegenehmigung, aber er bietet für den Handwerker bzw. Gewerbetreibenden auch mehr. Wer ihn im Bezirk der Handwerkskammer nutzt, bezahlt keine weiteren Parkgebühren und kann auch im eingeschränkten Halteverbot parken. Als Sondergenehmigung in Umweltzonen gilt er zudem landesweit.









