„Die Förderung der Nachrüstung bei leichten Nutzfahrzeugen fordern wir bereits seit über zwei Jahren, seit Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung und der Einführung von Umweltweltzonen", und wir begrüßen es natürlich, dass unsere Anregung von der Regierung aufgegriffen wurde," freut sich Dr. Ortwin Weltrich, der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln. Es sei davon auszugehen, dass die Handwerksunternehmen von der Möglichkeit der Nachrüstung noch stärker als zuvor Gebrauch machen würden. Dennoch müsse bedacht werden, dass Werkstatt- und Lieferfahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette in der Regel nach einer Nachrüstung nur eine gelbe bekämen. So müsse ein Unternehmer sehr wohl bedenken, dass er mit einer gelben Plakette möglicherweise in absehbarer Zeit nicht mehr in die Kölner und in die Bonner Umweltzone einfahren dürfe. „Wir setzen uns seit Monaten für die Beibehaltung des Status Quo bei den Fahrverboten in den beiden Umweltzonen ein, um für die Betriebe mehr Planungssicherheit zu erreichen. Die Ausdehnung des Fahrverbotes, besonders auf Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette, wird unsere Unternehmen in erheblichem Umfang in der Ausführung ihrer Dienstleistung beeinflussen", so Weltrich.
Der Chef der Kölner Kammer verspricht sich allerdings von dem gerade verabschiedeten Förderprogramm eine positive Wirkung. „Unsere Betriebe werden sicherlich nachrüsten, sofern sie wirtschaftlich in der Lage sind. Man darf nicht vergessen, 330 Euro machen in der Regel nur rund ein Drittel der Kosten einer Nachrüstung aus." Weltrich empfiehlt die Nachrüstung von einer qualifizierten Fachwerkstatt ausführen zu lassen. Mit der Erweiterung des Förderprogramms haben wir schon einiges erreicht. „Wir erwarten, dass auch eine weitere Forderung des Handwerks, nämlich bundesweit einheitliche Ausnahmeregelungen zu schaffen, von der Politik kurzfristig in die Tat umgesetzt wird."
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein, und die Nachrüstung darf erst nach in Kraft treten der neuen Förderrichtlinie erfolgt sein. Die Richtlinie wird Mitte Mai, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft treten. Anträge auf den Zuschuss können erst ab dem 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter: www.bafa.de.
Ansprechpartner bei der BAFA:
Referat 345









