Remmel: Bündnis für saubere Luft
Reiner Nolten,
Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags: "Wir
begrüßen die geplanten Ausnahmeregelungen und die damit verbundene
Verlängerung der Handwerkerparkausweise. Die Luftreinhalteplanung ist
ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Umweltqualität und des
Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Die nordrhein-westfälischen
Handwerksorganisationen unterstützen daher die Entwicklung umfassender
Strategien zur Luftreinhaltung durch das Umweltministerium."
Teil
des Eckpunktepapiers ist die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die
Ende des Jahres auslaufenden Handwerkerparkausweise. Handwerker und
Handwerkerinnen mit Parkausweis können noch bis Ende Juni kommenden
Jahres mit ihren Fahrzeugen in Umweltzonen in NRW einfahren, wenn sie
keine Umweltplakette haben.
Danach werden neue Ausnahmeregelungen
gelten. Zudem sollen mit einer speziellen Fuhrparkregelung die Anreize
zur Modernisierung der Fahrzeugflotte erhöht werden. "Mit dieser
Anschlussregelung schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit für den
Mittelstand in NRW", sagt Remmel. "Wir arbeiten jetzt gemeinsam an dem
Ziel, den Schutz der Gesundheit der Menschen zu verbessern."
Vereinbart
wurde eine Ausnahmeregelung für Fuhrparke ab 1. Juli 2011: Unternehmen
mit zwei oder mehr Nutzfahrzeugen oder Reisebussen können für einen Teil
ihrer Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen bekommen, wenn sie ihren Fuhrpark
schrittweise an die Kriterien der Umweltzonen anpassen. Danach werden
auf Antrag auf ein Jahr befristete Genehmigungen für einzelne
Nutzfahrzeuge und Reisebusse erteilt, wenn eine bestimmte Anzahl der
anderen Fahrzeuge die Kriterien zur Einfahrt in eine Umweltzone
erfüllen.
Zudem müssen die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2008 auf das
Unternehmen zugelassen worden sein. Im ersten Jahr muss mindestens ein
weiteres Fahrzeug die Kriterien der Umweltzone erfüllen, im zweiten Jahr
müssen es zwei Fahrzeuge sein, im dritten Jahr drei. Die gesamte
Regelung ist bis Mitte 2014 befristet.









