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Die Umsetzung der EU-Feinstaubrichtlinie wird mehr und mehr zur
Einrichtung von Umweltzonen führen, die nur Fahrzeugen bestimmter
Schadstoffklassen erschlossen bleiben. Die uneingeschränkte
Leistungserbringung Ihres Unternehmens hängt damit zukünftig von der
Schadstoffklasse der betrieblich genutzten Fahrzeuge ab. Wenn Sie nicht von einem Fahrverbot überrascht werden wollen, dann informieren Sie sich auf diesen Seiten über den aktuellen Stand zur Einrichtung voll Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen und über die Regelungen zum Befahren dieser Zonen.
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