Ruhrgebiet: Umweltzonen kommen per 1. Oktober 2008
NRW, im April 2008. Die Grundlage zur Einrichtung der Umweltzonen im Ruhrgebiet bildet der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planaufstellung wird durch die ab Montag beginnende öffentliche Auslegung gewährleistet. Die Planentwürfe aller drei Teilpläne werden in den Räumlichkeiten der drei Bezirksregierungen in gedruckter Form, aber auch über die Homepage der Behörden zum Download bereitgehalten. Zugänglich sind die Planentwürfe bis zum 20. Mai 2008. Aber auch noch darüber hinaus, nämlich bis zum 3. Juni 2008, können alle interessierten Personen, Vereinigungen, Verbände etc. Anregungen, Kritik, Ergänzungen oder Änderungswünsche gegenüber den Bezirksregierungen vortragen (E-Mail-Adresse der Bezirksregierung Düsseldorf luftreinhaltung@brd.nrw.de).Alle Einsendungen werden anschließend gesichtet, gewertet und soweit möglich in die Planung integriert.
Der endgültige Luftreinhalteplan Ruhrgebiet soll in seinen drei Teilplänen – wiederum zeitgleich – zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Die Einrichtung der Umweltzonen ist auf den 1. Oktober 2008 terminiert. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen dann in diesen Zonen nicht mehr fahren. Die Ausnahme- und Übergangsregelungen zum Fahrverbot werden für das Ruhrgebiet einheitlich erlassen. Hier gibt es Informationen zu den einzelnen Umweltzonen der Kommunen, soweit diese Informationen bereithalten:









