Umweltzone Bonn
Die von der zuständigen Bezirksregierung Köln zur Erarbeitung eines Luftreinhalteplans Bonn eingerichtete Projektgruppe, zu der neben Vertretern der Stadt Bonn auch Vertreter aus den Wirtschaftskammern und anderen Wirtschaftsorganisationen zählen, war noch bis Ende 2008 davon ausgegangen, dass eine Umweltzone in Bonn mit der Umsetzung anderer Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu vermeiden bzw. zumindest zeitlich bis Mitte 2010 aufzuschieben sei. Die aktuellen Messwerte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zeigen bei der Stickoxidkonzentration Werte, insbesondere in der Reuterstraße, die es aus Sicht der Bezirksregierung unerlässlich machen, in Bonn ab dem 1. Januar eine Umweltzone einzurichten. Fahrzeuge, die keine Umwletplakette besitzen, dürfen die Umweltzone in Bonn nicht bzw. nur mit einer Ausnahmegnehmigung befahren. Einzelheiten zur Umweltzone und zum Fahrverbot sowie die Ausnahme- und Übergangsregelungen finden Sie in dem von der Stadt Bonn aufgelegten
Ausnahme- und Übergangsregelungen als pdf-Datei zum Download
Eine besondere Art der Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone stellt der Regio- bzw. Handwerkerparkausweis dar. Mit ihm können die Umweltzonen in NRW ohne weitere Ausnahmegenehmigungen für die Gültigkeitsdauer des Ausweises, allerdings längsten bis zum 31.12.2010, befahren werden. Informationen zum Parkausweis für den Bezirk der Handwerkskammer zu Köln finden Sie hier: Regioparkausweis
Weitere Infos siehe: Erste Hilfe Umweltzone Bonn









