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Deadline für die Einfahrt in die Umweltzone Köln mit dem Handwerkerparkausweis:

 

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Luftreinhaltepläne sollen für saubere Luft sorgen

Die Landesregierungen, Bezirkregierungen und die Städte stehen in der Verantwortung. Verkehrslenkerische und verkehrsplanerische Maßnahmen werden künftig durch die seitens der Europäischen Union vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte in einigen Städten und Ballungsräumen kaum zu umgehen sein. Bei Überschreitung der Grenzwerte ist nach § 47 Abs. 1 BImschG ein Luftreinhalteplan aufzustellen, in dem Maßnahmen zur dauerhaften Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft festgeschrieben sind.










Die Powerpoint-Präsentation der Bezirksregierung Köln als PDF-Datei gewährt einen Einblick in die Voraussetzungen und die gesetzlichen Grundlagen zur Erstellung von Luftreinhalteplänen. 

Die Richtlinie regelt die Obergrenzen für Schadstoffkonzentration an Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft und die Übergangsregelungen.

Die europäische Richtlinie zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität beschreibt die Verfahren zur  Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität und listet die Schadstoffe auf, deren Konzentration in der Luft zu überprüfen ist.

Mit der Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Außerdem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können.

Die 22. Verordnung zur Umsetzung des Bundesimmissionsschutzgesetzes enthält Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe.

Durch die Erste Änderungsverordnung zur Kennzeichnungsverordnung können nun auch Pkw mit Ottomotoren, die mit älteren Katalysatoren ("US Norm") ausgerüstet sind, eine grüne Plakette bekommen, die zur Einfahrt in Umweltzonen berechtigt. Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.