Luftreinhalteplan Bonn: Forderungskatalog der Handwerkskammer zu Köln
Die Messungen und Hochrechnung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) lassen allerdings erwarten, dass es in Bonn zur Einrichtung einer Umweltzone kommen wird. Die Handwerkskammer hat deshalb in ihrem Forderungskatalog mit aufgenommen, dass die mit der Umweltzone einhergehenden Ausnahme- und Übergangsregelung mit denen in dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet festgeschriebenen Regelungen in Einklang gebracht werden sollten. Damit würde auch der Regio-Parkauweis als Sondergenehmigung zum Befahren der Umweltzone mit Fahrzeugen ohne Plakette bis 31.12.2010 gelten. Die Forderungen werden auch mit in die Diskussionen der Arbeitsgruppe LRP Bonn der Bezirksregierung Köln einfließen. Eine Stellungnahme der Stadt Bonn zum Forderungskatalog der derzeit noch aus. Den Forderungskatalog können Sie hier herunterladen:









