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Luftqualitätsplan Münster

Die in Münster im Jahr 2007 vom Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz durchgeführten Messungen an der Weseler Straße ergaben, dass dort ein Stickstoffdioxidproblem (NO2) existiert. Für ein Gebiet, in dem die Summe von Grenzwert (Jahres- oder Kurzzeitgrenzwert) und Toleranzmarge für einen oder mehrere betroffene Schadstoffe überschritten wird, muss die zuständige Behörde einen Luftqualitätsplan aufstellen (§ 47 Abs. 1 BImSchG, Art. 8 Abs. 3 Luftqualitätsrahmenrichtlinie), der alle erforderlichen Maßnahmen beinhaltet, um eine Einhaltung der Grenzwerte ab dem jeweiligen Stichtag auf Dauer sicherzustellen. Ein Luftqualitätsplan hat damit die Aufgabe, die Anstrengungen der öffentlichen Verwaltung zur Verbesserung einer lufthygienisch nicht den Zielvorgaben entsprechenden Situation in einem bestimmten Gebiet zu organisieren.

Der Luftqualitätsplan wurde von der Bezirksregierung Münster, unter Beteiligung des Landesamtes für Umwelt- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und den betroffenen Fachstellen der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden erstellt. Hauptziel ist die schnelle Minderung von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub. Alle Verursachergruppen, die zu den zu hohen Emissionen beitragen, sind durch geplante Gegen-Maßnahmen betroffen: also die Industrie ebenso wie Hausbrand und Verkehr. Jede Maßnahme eines breiten Bündels von Minderungsmaßnahmen wurde vor Inkrafttreten des Luftqualitätsplanes auf ihre Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit überprüft. Eine dieser Maßnahmen ist die Einrichtung der ca. 1,5 qm großen Umweltzone in der Innenstadt von Münster, die seit dem 1.1.2010 nur noch mit Fahrzeugen mit gelber oder grüner Umweltplakette befahren werden darf.

 

Den Luftqualitätsplan Münster finden Sie hier als PDF-Datei: LQP Münster

 

Mehr Informationen zur Umweltzonen finden Sie hier: Umweltzone Münster