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Zeit bis zum Inkrafttreten der Umweltzone in Neuss:

 

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Luftreinhaltplan Ruhrgebiet

Am 4. Augugst 2008 ist der Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet in Kraft getreten. Der insgesamt 80 Maßnahmen umfassende Plan soll rund 3,3 Millionen Menschen im Ruhrgebiet vor schadhaften Luftbelastungen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid schützen. Er gilt für die 13 Städte Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum, Dortmund und Herne.

Zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet gehört auch die Einrichtung von neun Umweltzonen in den Städten Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Mülheim an der Ruhr, Dortmund und Recklinghausen. In den Zonen, die am 1. Oktober 2008 in Kraft treten sollen, dürfen dann nur Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette fahren.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster in enger Kooperation mit den Kommunen, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie den nordrhein-westfälischen Ministerien für Umwelt und Verkehr aufgestellt. In die Planungen mit einbezogen waren unter anderem Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie der Verkehrsverband VRR und der Regionalverband der elf großen Städte und der vier Kreise im Ruhrgebiet einbezogen. Alle betroffenen Bürger sowie Verbände und Kommunen hatten im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sechs Wochen lang Gelegenheit, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist in drei Teilpläne LRP Ruhrgebiet-West, LRP Ruhrgebiet-Nord und LRP Ruhrgebiet -Ost aufgeteilt.


Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan können Sie in der Rubrik Fragen und Antworten (FAQ) eingeben.

Hier finden Sie die im Luftreinhalteplan fesgeschriebenen Ausnahme- und Übergangsregelungen.