Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-Nord
Münster, 16. April 2008. Ab Montag, den 21. April 2008, legt die Bezirksregierung Münster ihren nördlichen Teilplan des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet öffentlich aus. Sie führt die Öffentlichkeitsbeteiligung zeitgleich mit den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf durch, die für die Teilpläne Ruhrgebiet-Ost bzw. Ruhrgebiet-West zuständig sind. Alle drei Teilpläne wurden in enger Abstimmung zwischen den drei Bezirksregierungen formal, aber auch zu ganz wesentlichen Teilen inhaltlich gleich strukturiert. So ergibt sich daraus insgesamt ein einheitliches Werk für das gesamte zentrale Ruhrgebiet.
Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan können Sie in der Rubrik Fragen und Antworten (FAQ) eingeben.
Hier finden Sie die vorgesehenen Ausnahme- und Übergangsregelungen für das Befahren der im Ruhrgebiet geplanten Umweltzonen.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan-Nord) umfasst auch die Maßnahmen, die in Bottrop zur Verbesserung der Luftqualität vorzunehmenden Maßnahmen, so z. B. die Umweltzone Bottrop
Die "Grüne Welle" an den elf Ampeln an der B 235 soll in Castrop-Rauxel optimiert werden. Ein Mobilitätskonzept soll erarbeitet werden. Gartenabfälle dürfen ganzjährig nicht verbrannt werden. Brauchtumsfeuer sind anzumelden. Der Winterdienst wird eine Nass-Streutechnik anwenden.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan-Nord) umfasst auch die Maßnahmen, die in Gelsenkirchen zur Verbesserung der Luftqualität vorzunehmenden Maßnahmen, so z. B. die Umweltzonen Gelsenkirchen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Gelsenkirchen.
In Gladbeck werden beispielsweise die Straßenreinigung und die Abfallentsorgung zur Verkehrsverstetigung nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt. Als fahrradfreundliche Stadt wird in Gladbeck das Radwegenetz kontinuierlich weiter ausgebaut. Mit dem Projekt "Besser wohnen in Emscher Lippe" werden Heizungsanlagen auf emissionsarme Technik umgerüstet.









