Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-West liegt ab dem 21. April 2008 öffentlich aus
Düsseldorf, 16. April 2008.Ab Montag, den 21. April 2008, legt die Bezirksregierung Düsseldorf ihren westlichen Teilplan des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet öffentlich aus. Sie führt die Öffentlichkeitsbeteiligung zeitgleich mit den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster durch, die für die Teilpläne Ruhrgebiet-Ost bzw. Ruhrgebiet – Nord zuständig sind. Alle drei Teilpläne wurden in enger Abstimmung zwischen den drei Bezirksregierungen formal, aber auch zu ganz wesentlichen Teilen inhaltlich gleich strukturiert. So ergibt sich daraus insgesamt ein einheitliches Werk für das gesamte zentrale Ruhrgebiet.
Alle Fragen im Zusammenhang mit dem Luftreinhalteplan können Sie in der Rubrik Fragen und Antworten (FAQ) eingeben.
Hier finden Sie die vorgesehenen Ausnahme- und Übergangsregelungen.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan-West) umfasst auch die Maßnahmen, die in Gelsenkirchen zur Verbesserung der Luftqualität vorzunehmenden Maßnahmen, so z. B. die Umweltzone Duisburg.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Duisburg.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan-West) umfasst auch die Maßnahmen, die in Gelsenkirchen zur Verbesserung der Luftqualität vorzunehmenden Maßnahmen, so z. B. die Umweltzone Mülheim.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Mülheim a. d. Ruhr.









