Keine Plakette? Was ist zu tun?
Sollte Ihr Fahrzeug keine Plakette erhalten, so müssen Sie einen Antrag auf eine Ausnahmebewilligung bei der Stadt Köln stellen. Ansprechpartner sind in diesem Falle das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln oder die Kfz-Zulassungsstelle. Hier können Sie die heruntergeladenen Anträge abgeben. Denken Sie daran, dass Ausnahmegenehmigungen immer an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind.
Keine Ausnahmegenehmigungen erhalten Gäste, Besucherinnen und Besucher der Umweltzone, Besucherinnen und Besucher von Abendschulen, Vereinssport, Veranstaltungen und so weiter; Berufstätige mit regulären Arbeitszeiten zu den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsbetriebe; Einkaufsfahrten und private Transportfahrten mit Kindern zu Sport und Freizeit.
![]()
Diesen Antragsvordruck verwenden Sie bitte, wenn Sie Ihren Betriebssitz bzw. Wohnsitz außerhalb der Kölner Umweltzone haben.
Wichtig: Denken Sie daran, dass Sie diesem Antragsformular eine Bescheinigung seitens einer sachverständigen Stelle (Kfz-Werkstatt, TÜV, DEKRA) beifügen müssen, dass Ihr Fahrzeug technisch nicht mit einem Partikelfilter nachrüstbar ist.
![]()
Verwenden Sie dieses Antragsformular, wenn Sie meinen, dass es sich bei Ihnen um einen sozialen Härtefall handelt, oder wenn Sie als Gewerbetreibender Ihrer Ansicht nach in der Existenz bedroht sind, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr in die Umweltzone können.
Wichtig: Als Gewerbetreibender benötigen Sie eine Bescheinigung der Existenzgefährdung von einer sachverständigen Stelle (Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Handwerkskammer oder IHK). Betroffene Handwerksbetriebe können sich diese Bescheinigung auch bei der Handwerkskammer, der zuständigen Kreishandwerkerschaft oder der Innung ausstellen lassen.
Das mit der Stadt Köln abgestimmte Beurteilungsformular, das Sie ausgefüllt und um die notwendigen Unterlagen ergänzt an eine sachverständige Stelle (Handwerkskammer zu Köln; Formular Hwk oder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, IHK; Formular neutral) senden oder dort persönlich abgeben können, finden Sie hier:
Beurteilungsformular Härtefall (neutral)
Anschließend müssen Sie die Bescheinigung und den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei einer der zuständigen Stellen der Stadt Köln einreichen.
![]()
![]()









