Finanzierung eines neuen Nutzfahrzeugs
Die kurzfristige Neuanschaffung eines emissionsarmen Nutzfahrzeugs kann unter Umständen zu einer erheblichen finanziellen Belastung Ihres Unternehmens führen. Ob es für Sie sinnvoller ist, ein Fahrzeug zu leasen als zu kaufen, erfahren Sie in einem Gespräch mit einem Unternehmensberater der Handwerkskammer. Sollten Sie sich für einen Fahrzeugkauf entscheiden, stellt sich möglicherweise die Frage nach einer Finanzierung. Herstellerbanken bieten in der Regel Darlehen zu relativ günstigen Konditionen an. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der bei Barzahlung aushandelbare und teilweise erhebliche Rabatt dabei verloren geht. Deshalb kann eine Finanzierung über die Hausbank interessant sein oder die Inanspruchnahme mit öffentlichen Mittel geförderter Darlehen, zum Beispiel aus dem ERP Umwelt- und Energiesparprogramm. Diese Mittel werden über die Hausbank beantragt.
Handwerkern und kleinen Betrieben, deren Fahrzeuge wegen zu hoher Schadstoffwerte nicht in die eingerichteten Umweltzonen fahren dürfen, soll der Kauf neuer Liefer- und Kundendienstfahrzeuge erleichtert werden. Das Land NRW hat dazu ein bereits existierendes Förderprogramm angepasst. Ein Darlehnprogramm des Landes und der EU steht damit jetzt auch für die Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht offen. Somit gibt es neben dem ERP Umwelt- und Energiesparprogramm der KfW 2007 noch zwei weitere Förderprogramme, mit denen Handwerker und kleinere Unternehmen Investitonen in die Erneuerung ihres Fuhrparks finanzieren können:
- Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital
Das Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital ist seit dem 1. Januar 2009 für die Beschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen geöffnet. Mit dem Programm, das aus Mitteln des Landes und der EU gespeist wird, werden Darlehen für die Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen bereit gestellt, von denen ein Teil unbesichert und mit Nachrangabrede versehen ist. Das Programm gilt jedoch nicht für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen für Straßengütertransportunternehmen. Weitergehende Informationen zu diesem Programm finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK unter
www.nrwbank.de. - KfW-Sonderprogramm 2009 der Bundesregierung
Auch das KfW-Sonderprogramm 2009 der Bundesregierung bietet Unterstützung. Hier werden Kredite insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionsvorhaben in Deutschland vergeben. Die Besonderheit liegt darin, dass die KfW die durchleitenden Banken bei der Finanzierung bis zu 90 % von der Haftung frei stellt und somit den überwiegenden Teil des Kreditrisikos trägt. Zudem ist eine Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen kaufmännischen Unternehmensberater Ihrer zuständigen Handwerkskammer:
Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld
Bereits seit September 2007 gibt es über das ERP-Umwelt- und
Energiesparprogramm durch die KfW-Bank Fördermittel für die
Neubeschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge, die
mindestens den Abgasstandard Euro V erfüllen. Das vollständige Programm sowie Informationen zu den Konditionen und
zur Antragstellung können auf den Internetseiten der KfW abgerufen
werden. Mehr unter:
www.kfw.de.
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Auf Initiative von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wird ab sofort die Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge (bis 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) im Rahmen des ERP- Umwelt- und Energiesparprogramms gefördert. Die Fahrzeuge müssen mindestens die neue Abgasnorm EURO V erfüllen. Weitere Informationen zu den Konditionen und dem Antragsverfahren gibt es bei der KfW-Förderbank oder bei Ihrer Hausbank:
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Öffentliche Fördermittel sind eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit und in der Mittelstandsfinanzierung vielseitig einsetzbar. Die Berater der Kreissparkasse Köln zeigen Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung, wie sich die staatlichen Förderprogramme optimal bei Ihrer Finanzierung einbinden lassen. Der Zinssatz ist dabei nicht alles. Beispielsweise schonen anfangs Tilgungsfreijahre die Liquidität und häufig können Förderkredite während der Zinsbindung ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Bauen Sie auf die Erfahrung der Kreissparkasse Köln, die Ihnen mit dem SFinanzkonzept maßgeschneiderte Lösungen bietet. Geschäftlich und privat.
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Neumarkt 18-24
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Wer seinen Diesel-Pkw mit Rußfilter nachrüstet wird dabei gesetzlich gefördert.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(BGBl. I S.356), das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sieht die
Förderung der Nachrüstung eines bis zum 31. Dezember 2006 erstmals
zugelassenen Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter der
Partikelminderungsstufen PM1 bis PM4 vor.Im Zeitraum 1.
Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 gibt es einen Einmalbetrag von 330
Euro. Die steuerliche Förderung wird ab dem Tag des Nachweises der
Nachrüstung bei der Zulassungsstelle gewährt. Für Nachrüstungen, die
zwischen 1. Januar 2006 und 31. März 2007 ausgeführt wurden, beginnt
die steuerliche Förderung einheitlich am 1. April 2007. Die Anschaffung
eines Neuwagens mit Partikel wird nicht gefördert.
Für Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember
2006, die nicht nachgerüstet werden, ist ab 1. April 2007 ein
jährlicher Zuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum auf
die Kfz-Steuer zu zahlen. Dies gilt auch für Diesel-Pkw, die aus
technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können. Der Zuschlag ist
auch bei der Besteuerung ab 1. Januar 2007 erstmals zugelassener
Diesel-Pkw berücksichtigt, es sei denn, sie halten den zukünftigen
Euro-5-Grenzwert / die Partikelminderungsstufe PM 5 ein (Partikelmasse
bis max. 0,005 g/km).
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