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Deadline für die Einfahrt in die Umweltzone Köln mit dem Handwerkerparkausweis:

 

Imagekampagne Handwerk

Sparkasse Köln/Bonn

Kreissparkasse Köln

 

HJS Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG

 

TWINTEC Technologie GmbH

 

 

Kreishandwerkerschaft Bonn, Rhein-Sieg

 

Kreishandwerkerschaft Köln

 

Kreishandwerkerschaft Rhein-Berg/Leverkusen

 

Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft

Finanzierung eines neuen Nutzfahrzeugs

Die kurzfristige Neuanschaffung eines emissionsarmen Nutzfahrzeugs kann unter Umständen zu einer erheblichen finanziellen Belastung Ihres Unternehmens führen. Ob es für Sie sinnvoller ist, ein Fahrzeug zu leasen als zu kaufen, erfahren Sie in einem Gespräch mit einem Unternehmensberater der Handwerkskammer. Sollten Sie sich für einen Fahrzeugkauf entscheiden, stellt sich möglicherweise die Frage nach einer Finanzierung. Herstellerbanken bieten in der Regel Darlehen zu relativ günstigen Konditionen an. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der bei Barzahlung aushandelbare und teilweise erhebliche Rabatt dabei verloren geht. Deshalb kann eine Finanzierung über die Hausbank interessant sein oder die Inanspruchnahme mit öffentlichen Mittel geförderter Darlehen, zum Beispiel aus dem ERP Umwelt- und Energiesparprogramm. Diese Mittel werden über die Hausbank beantragt.

 

Handwerkern und kleinen Betrieben, deren Fahrzeuge wegen zu hoher Schadstoffwerte nicht in die eingerichteten Umweltzonen fahren dürfen, soll der Kauf neuer Liefer-  und Kundendienstfahrzeuge erleichtert werden. Das Land NRW hat dazu ein bereits existierendes Förderprogramm angepasst. Ein Darlehnprogramm des Landes und der EU steht damit jetzt auch für die Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht offen. Somit gibt es neben dem ERP Umwelt- und Energiesparprogramm der KfW 2007 noch zwei weitere Förderprogramme, mit denen Handwerker und kleinere Unternehmen Investitonen in die Erneuerung ihres Fuhrparks finanzieren können:

  • Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital
    Das Förderprogramm NRW/EU.Investitionskapital ist seit dem 1. Januar 2009 für die Beschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen geöffnet. Mit dem Programm, das aus Mitteln des Landes und der EU gespeist wird, werden Darlehen für die Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen bereit gestellt, von denen ein Teil unbesichert und mit Nachrangabrede versehen ist. Das Programm gilt jedoch nicht für die Beschaffung von Nutzfahrzeugen für Straßengütertransportunternehmen. Weitergehende Informationen zu diesem Programm finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK unter Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.nrwbank.de.

  • KfW-Sonderprogramm 2009 der Bundesregierung
    Auch das KfW-Sonderprogramm 2009 der Bundesregierung bietet Unterstützung. Hier werden Kredite insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionsvorhaben in Deutschland vergeben. Die Besonderheit liegt darin, dass die KfW die durchleitenden Banken bei der Finanzierung bis zu 90 % von der Haftung frei stellt und somit den überwiegenden Teil des Kreditrisikos trägt. Zudem ist eine Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten möglich.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen kaufmännischen Unternehmensberater Ihrer zuständigen Handwerkskammer:

Handwerkskammer Aachen

Handwerkskammer Arnsberg

Handwerkskammer Ostwestfalen Lippe zu Bielefeld

Handwerkskammer Dortmund

Handwerkskammer Düsseldorf

Handwerkskammer Köln

Handwerkskammer Münster


Bereits seit September 2007 gibt es über das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm durch die KfW-Bank Fördermittel für die Neubeschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge, die mindestens den Abgasstandard Euro V erfüllen. Das vollständige Programm sowie Informationen zu den Konditionen und zur Antragstellung können auf den Internetseiten der KfW abgerufen werden. Mehr unter: Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.kfw.de.

Das ERP Umwelt- und Energiesparprogramm

Auf Initiative von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel wird ab sofort die Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge (bis 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) im Rahmen des ERP- Umwelt- und Energiesparprogramms gefördert. Die Fahrzeuge müssen mindestens die neue Abgasnorm EURO V erfüllen. Weitere Informationen zu den Konditionen und dem Antragsverfahren gibt es bei der KfW-Förderbank oder bei Ihrer Hausbank:

 


KfW-Förderbank

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2888
E-Mail: info@kfw.de

www.kfw-foerderbank.de


Günstig finanzieren: Die Kreissparkasse Köln zeigt Ihnen wie.

Öffentliche Fördermittel sind eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit und in der Mittelstandsfinanzierung vielseitig einsetzbar. Die Berater der Kreissparkasse Köln zeigen Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung, wie sich die staatlichen Förderprogramme optimal bei Ihrer Finanzierung einbinden lassen. Der Zinssatz ist dabei nicht alles. Beispielsweise schonen anfangs Tilgungsfreijahre die Liquidität und häufig können Förderkredite während der Zinsbindung ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden. Bauen Sie auf die Erfahrung der Kreissparkasse Köln, die Ihnen mit dem SFinanzkonzept maßgeschneiderte Lösungen bietet. Geschäftlich und privat.

 


Kreissparkasse Köln


Neumarkt 18-24
50667 Köln
Telefon: 0221/227-01
E-Mail: info@ksk-koeln.de
www.ksk-koeln.de

 

Förderung für die Nachrüstung von Diesel-Pkw

Wer seinen Diesel-Pkw mit Rußfilter nachrüstet wird dabei gesetzlich gefördert.

Das Vierte Gesetz zur Ände­rung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BGBl. I S.356), das am 1. April 2007 in Kraft getreten ist, sieht die Förderung der Nachrüstung eines bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelasse­nen Diesel-Pkw mit einem Partikelfilter der Partikel­min­de­rungsstufen PM1 bis PM4 vor.Im Zeit­raum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 gibt es einen  Einmalbe­trag von 330 Euro. Die steuerliche Förderung wird ab dem Tag des Nachweises der Nachrüstung bei der Zulassungsstelle gewährt. Für Nach­rüstungen, die zwischen 1. Januar 2006 und 31. März 2007 ausgeführt wurden, beginnt die steuerliche Förderung einheitlich am 1. April 2007. Die Anschaffung eines Neuwagens mit Partikel wird nicht gefördert.

Für Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006, die nicht nachgerüstet werden, ist ab 1. April 2007 ein jährlicher Zuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum auf die Kfz-Steuer zu zahlen. Dies gilt auch für Diesel-Pkw, die aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden können. Der Zuschlag ist auch bei der Besteuerung ab 1. Januar 2007 erstmals zugelassener Diesel-Pkw berücksichtigt,  es sei denn, sie halten den zukünftigen Euro-5-Grenz­wert / die Partikelminderungsstufe PM 5 ein (Partikelmasse bis max. 0,005 g/km).