Jetzt auch bei leichten Nutzfahrzeugen: Förderung für Handwerker und Gewerbetreibende
Jetzt auch bei leichten Nutzfahrzeugen: Förderung für Handwerker und GewerbetreibendeUmweltfreundliche Nutzfahrzeuge haben ihren Preis. Deshalb hilft der Bund im Rahmen des KfW-ERP-Umwelt- und Energiesparprogramms Handwerkern und Gewerbetreibenden bei der Erneuerung ihres Fuhrparks. Ergänzend zur Förderung schwerer Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen (siehe management news vom 30. August) wird nun auch die Anschaffung leichter Nutzfahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen gefördert. Die Fahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm EURO V erfüllen. Mit dem Programm geförderte Dieselfahrzeuge müssen neben einem geschlossenen Rußfilter auch über eine Technik zur Reduzierung von Stickoxiden verfügen, damit sie die ab 2010 geltenden verschärfte europäische Grenzwerte für Stickoxide einhalten. Förderfähig sind nach Auskunft der KfW bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten. Die Kredite haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren, davon zwei Jahre tilgungsfrei. Der Effektivzins liegt je nach Risikoklasse des Antragstellers zwischen rd. 4,7 und 7,7 %. Bankübliche Sicherheiten sind erforderlich. Die Förderanträge sind bei der Hausbank zu stellen. Welche leichten Nutzfahrzeuge derzeit überhaupt unter die Förderkriterien fallen, verrät die Broschüre „Welcher Transporter soll es sein“ des Verkehrsclubs Deutschland. Die Broschüre ist im Internet unter www.besser-autokaufen.de kostenlos erhältlich und bietet gewerblichen Nutzern Empfehlungen für insgesamt 31 umweltschonende und günstige Transporter-Modelle mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/39924.php









